Was ist das Einstiegsgeld und wer bekommt es?

Das Einstiegsgeld des Jobcenters ist eine freiwillige staatliche Leistung, die z. Bsp. Existenzgründer beantragen können. Einstiegsgeld beantragen kann jeder Bezieher von ALG2 oder auch Hartz4 genannt. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung und es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf das Einstiegsgeld.

Für Bezieher des Arbeitslosengeldes, welches vom Arbeitsamtes gezahlt wird, steht das Einstiegsgeld nicht zur Verfügung. Wer das sogenannte ALG1 bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen.Start in die Selbstständigkeit

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Die Höhe des Einstiegsgeldes ist ebenfalls Ermessenssache. Demnach bietet die Einstiegsgeld-Verordnung zwar entsprechende Richtwerte, doch darin kann der Sachbearbeiter nach eigenem Ermessen entscheiden. Hierbei wird der Regelbedarf, die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Das Einstiegsgeld wird jedoch höchstens 50% des Regelbedarfs ausmachen, in der Regel aber weniger.

Wer länger als 2 Jahre vor Antragstellung bereits in Bezug von ALG2 war, dem kann ein Ergänzungsbetrag in Höhe von 20% des Regelbedarfs hinzugezahlt werden. Weiterhin können je weiterem Bedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft 10% ebenfalls hinzugezahlt werden. In der Summe also gar kein schlechter Betrag, die der deutsche Staat für Existenzgründer aus ALG2-Bezug aufbringt.

Insgesamt darf das Einstiegsgeld die Höhe von 75% des Regelbedarfs nicht überschreiten. Der Regelbedarf liegt 2020 bei 432,- EUR.


Einstiegsgeld für Existenzgründer

Das Einstiegsgeld für Existenzgründer kann jeder beantragen, der die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit plant. Bevor das Einstiegsgeld gewährt wird, werden formelle Unterlagen eingefordert. Dies kann ein Gewerbeschein sein oder gleich ein Businessplan mit der gesamten Ausgearbeiteten Geschäftsidee. Gefördert wird nicht nur bei Aufnahme einer Selbstständigkeit sondern auch wenn die selbstständige Tätigkeit vom Nebenerwerb in den Haupterwerb wechselt.

Zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Einstiegsgeldes ist jedoch eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb hat keine Möglichkeit mit Einstiegsgeld gefördert zu werden.


Wie kann ich meine Chancen verbessern?

Wer seine Chancen auf den Erhalt des Einstiegsgeld erhöhen möchte, sollte sich gut vorbereiten. Die zuständigen Fallmanager / Sachbearbeiter prüfen anhand diverser Kriterien, ob und in welcher Höhe das Einstiegsgeld an den Antragsteller gezahlt wird. Dabei werden die folgenden Punkte genauer betrachtet:

  • welchen Finanzierungsbedarf gibt es
  • ist die Selbstständigkeit tragfähig
  • werden die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten
  • wie Konkurrenzfähig ist das Vorhaben

Weiterhin wird bei der Entscheidungsfindung der Gründer selbst betrachtet. Hier achtet man auf:

  • Branchenkenntnisse und Erfahrungen
  • beruflicher Hintergrund
  • kaufmännische und unternehmerische Kompetenzen
  • Belastbarkeit und Lebenslauf
  •  privates Umfeld und Unterstützung bei z. Bsp. Kinderversorgung
  • Motivation und Ernsthaftigkeit der Antragsteller, hier insbesondere hinsichtlich der Planung

Daraus ergeht, dass die Beibringung aussagekräftiger Unterlagen die beste Möglichkeit ist, das Einstiegsgeld von seinem zuständigen Fallmanager zu erhalten.

Mit unserem Businessplan und einer fachkundigen Stellungnahme sind Sie bestens gerüstet für den Start in die Selbstständigkeit und für die Beantragung des Einstiegsgeldes.

 

Siegfried Kuhl

Siegfried-Kuhl-Gruenderscout-unternehmensberater

Von der Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Gründung. Fehler vermeiden und erfolgreich gründen.

Tryfon Vainas

tryfon-vainas-unternehmensberater

Existenzgründung und Digital Business sind die Themen des Beraters.