Verlängerung Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher kann um 9 Monate verlängert werden.

Was bedeutet Verlängerung des Gründungszuschusses?

Bezieher von Arbeitslosengeld I, unter Umständen auch anderer Leistungen nach SGB III, die durch Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung durch den Gründungszuschuss gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Der Gründungszuschuss wird in einer ersten Phase für 6 Monate gewährt.
Während dieser 6 Monate richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem ALG-I-Bezug zzgl. einer Sozial-Absicherung von 300,- Euro monatlich.
Eine zweite Förderphase - nach Ermessensentscheidung in Abhängigkeit des Verlaufs der ersten 6 Monate - für weitere 9 Monate umfasst noch die Sozial-Absicherung von 300,- Euro monatlich.
Die Option auf die Verlängerung des Gründungszuschusses umfasst also weitere 9 Monate in Höhe der Sozialabsicherung von 300,- Euro je Monat, also 2.700,- Euro gesamt.


Wie beantrage ich eine Verlängerung des Gründungszuschusses?

Ein Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses ist rechtzeitig zum Ablauf der ersten Förderphase des Gründungszuschusses zu stellen. Für den Antrag auf Verlängerung des Gründungzuschusses muss neben dem formellen Antrag eine Darlegung wie folgt ergänzt werden:
1. ein Bericht zum bisherigen Verlauf der Gründung und Unternehmensentwicklung während der ersten Förderphase, der die bisherigen Erfolge, Tätigkeiten und Maßnahmen darlegt und die kommenden Perspektiven und Entwicklungen aufzeigt.
2. eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben während der ersten Förderphase sowie für die weiteren 9 Monate, die darlegen, dass nach den 9 weiteren Monaten endgültig die Tragfähigkeit der privaten Bedarfe erreicht wird.

Nach welchem Kriterium wird der Antrag geprüft?

Die Bewertung zur Gewährung der zweiten Förderphase ist eine Ermessensentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit und hängt v.a. vom erfolgreichen Verlauf in der ersten Phase ab. Als Kriterium sollte man sehen: Liegen die Gewinne dauerhaft und deutlich höher als der durch sie zu deckende Privatbedarf, ist ein zweite Förderphase eher ausgeschlossen. Das gilt ebenso, wenn die erreichten Gewinne sehr deutlich unter den zu deckenden Privatbedarfen liegen.

Grundsätzlich sollte man beachten, dass zu niedrige Erfolge erklärt werden müssen und die zweite Förderphase dazu beiträgt, die Erfolge zu festigen oder auszubauen, so dass nach der zweiten Förderphase endgültig die nachhaltige Tragfähigkeit erreicht wird.

Letztlich könnte man dem Entscheid das Motto voranstellen: „Ist das Pferd schon (fast) tot, braucht es auch kein Heu mehr. Und wenn es zu satt ist, wird es auch kein Heu mehr benötigen.“ Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel: In Corona-Zeiten haben sich manche Pläne gar nicht erst umsetzen lassen, wurden keine Umsätze erzielt. Daher besteht in dem Fall trotzdem Aussicht auf Erfolg für eine Verlängerung, da die Nicht-Umsätze ja zweifelsfrei unverschuldet erklärbar sind.


Wer hilft mir beim Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses?

Ein Gründungscoaching eignet sich hervorragend zur Begleitung des Antrags zur Verlängerung des Gründungszuschusses. Daher empfehlen wir eine individuelle Betrachtung, die wir Ihnen in einer kostenfreien Erstberatung gerne anbieten.

Siegfried Kuhl

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Von der Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Gründung. Fehler vermeiden und erfolgreich gründen.

Tryfon Vainas

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Existenzgründung und Digital Business sind die Themen des Beraters.