Gründungszuschuss für Existenzgründer

Der Gründungszuschuss ist eine sechs- bis fünfzehnmonatige Existenzgründungsförderung für ALG-I-Bezieher, die sich selbständig machen wollen.


Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungzuschuss ist ein optional gewandeltes ALG I zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zur nachhaltigen Beendigung der Arbeitslosigkeit.

Der Gründungszuschuss soll eine Gründungsförderung sein, die dabei hilft, die nachhaltige Selbständigkeit in der Gründungs- und Startphase zu stabilisieren, bis nach der Förderphase eine ausreichende Deckung der privaten Bedarfe erreicht ist, so dass die Tragfähigkeit eben jener privaten Bedarfe durch die selbständigen Einkünfte erzielbar ist.

Bezieher von Arbeitslosengeld I, unter Umständen auch anderer Leistungen nach SGB III, die durch Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung durch den Gründungszuschuss gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Ob die Leistung im Einzelfall gewährt wird, liegt im Ermessen des Vermittlers bei der Agentur für Arbeit, der über den Antrag auf den Gründungszuschuss ermessensfehlerfrei entscheiden muss.

Die Höhe des Gründungzuschusses bemisst sich wesentlich nach der ALG-I-Leistung.

 

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird in einer ersten Phase für 6 Monate gewährt.

Während dieser 6 Monate richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem ALG-I-Bezug zzgl. einer Sozial-Absicherung von 300,- Euro monatlich.

Eine zweite Förderphase - nach Ermessensentscheidung in Abhängigkeit des Verlaufs der ersten 6 Monate - für weitere 9 Monate umfasst dann noch die Sozial-Absicherung von 300,- Euro monatlich.

 

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Beantragen den Gründungszuschuss derjenige, bei dem eine Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG I vorliegt. Es können nur Personen unterstützt werden, die auch tatsächlich arbeitslos sind. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis wird also nicht gefördert. Somit muss also mindestens eine Arbeitslosigkeit von einem Tag bestehen.

Der bestehende Restanspruch auf ALG I muss noch mindesten 150 Tage betragen. Also muss der Antrag spätestens 150 Tage (rd. 5 Monate) vor Ablauf des ALG I gestellt werden.

Die Selbständigkeit wird aktiv und haupterwerblich ausgeführt.

Der Antragsteller muss seinen ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Die Selbständigkeit kann also auch im EU-Ausland ausgeführt werden, solange der erste Wohnsitz in Deutschland besteht.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits zuvor eine Existenzgründungsförderung nach dem SGB III gewährt wurde und nach Beendigung dieser Förderung keine 24 Monate vergangen sind.

Zudem erlischt der Anspruch ab dem Monat, in dem der Gründer das 65. Lebensjahr vollendet.

Auch antragsberechtigt sind ALG I –Bezieher, die das ALG I durch ALG II aufstocken müssen. Hier gilt der Fördervorrang des Gründungszuschusses.


Wie funktioniert die Antragstellung und Prüfung?

Ein richtig gestellter Antrag auf Gründungszuschuss umfasst folgendes:

  • Fristgerechte Einreichung des eigentlichen Antrags
  • Vorlage eines tragfähigen Businessplans
  • Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme
  • Nachweis der Anmeldung der haupterwerblichen selbständigen Tätigkeit (Gewerbe oder Freiberuf)

Der Antrag auf Gründungszuschuss wird nach folgenden Kriterien geprüft:

  • Es liegt kein Vermittlungsvorrang vor (vereinfacht: der Arbeitslose kann nicht in ein passendes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden)
  • Es besteht keine Eigenleistungsfähigkeit vor und während der Förderphase (vereinfacht: die Gewinne aus der Selbständigkeit reichen zu Beginn nicht für die Sicherung des privaten Lebensunterhalts)
  • Nach der Förderphase ist die Selbständigkeit tragfähig für die privaten Bedarfe (vereinfacht: ab dann reichen die Gewinne aus der Selbständigkeit für die Sicherung des privaten Lebensunterhalts)
  • Die fachlichen und selbständigen wie persönlichen Voraussetzungen für die selbständige Tätigkeit sind gegeben
  • Es wird eine haupterwerbliche selbständige Tätigkeit aufgenommen

Grundsätzlich ist der Gründungszuschuss seit 2012 eine so genannte Kann-Leistung, deren Gewährung eine Ermessensentscheidung nach Vorliegen der Voraussetzungen ist.

Der wichtigste – und in Praxis faktisch einzige – Entscheidungsfaktor ist der so genannte Vermittlungsvorrang. Ist der ALG-Bezieher im Arbeitsmarkt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelbar, so gilt dies vorrangig einer Existenzgründungsförderung

Gefördert wird nur eine haupterwerbliche Selbständigkeit im Gewerbe oder Freiberuf.

Scheinselbstständige, die nur für einen Auftraggeber tätig sind, erhalten keinen Gründungszuschuss. Dies trifft laut Durchführungsanordnung allerdings nicht auf Handels-, Versicherungs- und Bausparkassenvertreter zu, auch wenn Sie nur für einen Auftraggeber tätig sein dürfen. Diese müssen ihre Tätigkeit allerdings im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen können.

Grundsätzlich wird der Gründungszuschuss nur gewährt, soweit die so genannte Eigenleistungsfähigkeit während der Förderung nicht gegeben ist. Wenn die Gewinne also während der Förderung nicht für die Deckung der privaten Bedarfe ausreichen, ist diese Voraussetzung erfüllt.

Eigenleistungsfähig wäre, wer aus den selbständigen Einkünften ohne den Existenzgründungszuschuss seine privaten Bedarfe decken kann. Einfach gesagt: Wer so viele Gewinne erwartet aus seiner Selbständigkeit, dass er sein privates Auskommen damit sichert, dem wird der Gründungszuschuss verwehrt.

Die Eigenleistungsfähigkeit wird beim Antrag auf Gründungzuschuss in einem Businessplan dargelegt.

Nach der Förderphase sollte dann aber die Eigenleistungsfähigkeit gegeben sein. Auch dies wird beim Antrag auf Gründungzuschuss im Businessplan dargelegt.

 

Wie finde ich den optimalen Zeitpunkt für den Antrag auf Gründungszuschuss?

Der optimale Zeitpunkt für den Antrag auf Gründungszuschuss sollte Folgendes beachten:

Der Antrag ist fristgerecht zu stellen, also spätestens 150 Tage vor Ablauf des ALG I-Bezugs. „Fristgerecht stellen“ heißt konkret: Es ist beim Sachbearbeiter das Antragsformular einzuholen.  Auf diesem ist automatisch verzeichnet, wann der Antrag gestellt wurde und damit ist im Zweifel die Frist schon gewahrt.

Die weiterhin antragsvoraussetzenden Unterlagen (Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung, Nachweis der selbständigen Anmeldung) sowie der ausgefüllte Antrag sind danach zeitnah einzureichen zur Prüfung. Die Gründung selbst ist natürlich auch spätestens 150 Tage vor Ablauf des ALG-I-Bezuges zu datieren.

Es ist ratsam, einen optimalen Antragszeitpunkt auszurechnen, da:

... ggf. die Vorbereitungsphase der Gründung noch nicht abgeschlossen ist.

... man Anspruchszeiträume und damit Liquidität in der Anfangsphase der Selbständigkeit nicht leichtfertig „verschenken“ sollte.

... zunächst die Selbständigkeit nur in geringem Umfang aufgrund der Auftragslage gelingt und man im Rahmen der nebenerwerblichen Grenzen verbleiben kann, ohne seine ALG-I-Ansprüche zu verlieren.

... die organisatorische und Marktvorbereitung (Werbung, Kontaktnetzwerkaufbau, Objektsuche, Lieferantenverhandlungen, Einrichtungen etc.) noch unternommen werden muss, während der noch keine Einnahmen resultieren.

Somit sollte man den Start des eigentlichen Gründungszuschusses in der Regel so spät wie möglich setzen, da:

... so der gesamte Anspruchszeitraum von ALG I maximal genutzt wird.

... sich insgesamt die Leistungen beim spätestmöglichen Antragszeitpunkt sogar um einen Monat verlängern (5 Monate vor Ablauf Antrag zu stellen => 6 Monate Bezug Gründungszuschuss).

Sollte dennoch ein früherer Zeitpunkt für den Start der haupterwerblichen Selbständigkeit gewählt werden, verfallen verbleibende Restansprüche nicht. Sollte die Selbständigkeit doch scheitern, kann man diese Restansprüche noch geltend machen.

Es ist ratsam den optimalen Antragszeitpunkt zu bemessen aufgrund ...

... der insgesamten Ansprüche, Laufzeiten und Fristen.
=> Maximierung/Optimierung der individuellen Liquidität

... ggf. bereits bestehenden oder anstehenden Verträgen mit Lieferanten, Kunden oder anderen Partnern.
=> Einhaltung/Wahrung von Chancen unter Abwägung mit der Maximierung/Optimierung der individuellen Liquidität

... des status quo der Selbständigkeit und ihrer Organisationsreife.
=> bestmögliche Planung der Rentabilitäts- und Liquiditätsentwicklung durch vorlaufende Vorbereitung ohne Einnahmeoptionen, bevor die eigentliche Gründungszuschussphase beginnt

Meist bietet sich daher ...

... der spätestmögliche Antragstermin an (150 Tage vor Ablauf des ALG-II-Anspruches)

... unter vorheriger Ausnutzung der Möglichkeit einer selbständigen Betätigung im Nebenerwerb oder mit temporären Abmeldung aus der Arbeitslosigkeit

... die optimale Strategie im Zusammenhang mit den Gründenden sehr gut individuell auszuarbeiten

Hier sind also eine Reihe von Voraussetzungen maßgeblich sowie die individuellen Gegebenheiten des Antragstellers.

 

Welche Bedeutung hat der Businessplans für den erfolgreichen Antrag auf Gründungszuschuss?

Der richtige Businessplan ist neben den formellen Aspekten der entscheidende Faktor für die Darlegung der Bedürftigkeit für den Gründungszuschuss und somit den Erfolg des Antrags auf Gründungszuschuss.

Die Eigenleistungsfähigkeit wird beim Antrag auf Gründungzuschuss im Businessplan dargelegt.

Nach der Förderphase sollte jedoch die Eigenleistungsfähigkeit gegeben sein. Auch dies wird beim Antrag auf Gründungzuschuss im Businessplan dargelegt.

 

Wer hilft mir beim Antrag auf Gründungszuschuss?

Ein Gründungscoaching eignet sich hervorragend zur Begleitung der strategischen Planung eines optimalen Zeitpunkts des Antrags und zur Begleitung der Konzeption und Erstellung eines Businessplans für den Antrag auf Gründungszuschuss.

Ein solches Gründungscoaching kann durch einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Agentur für Arbeit gefördert werden, Diesen können Gründungsinteressierte bei ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit anfragen.

Daher empfehlen wir eine individuelle Betrachtung, die wir Ihnen in einer kostenfreien Erstberatung gerne anbieten. In den meisten Fällen wird die Strategie zum Antrag auf Gründungszuschuss dann schon klar.

Siegfried Kuhl

Siegfried-Kuhl-Gruenderscout-unternehmensberater

Von der Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Gründung. Fehler vermeiden und erfolgreich gründen.

Tryfon Vainas

tryfon-vainas-unternehmensberater

Existenzgründung und Digital Business sind die Themen des Beraters.