Fachkundige Stellungnahme

 

Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung ist Teil der Unterlagen, die für die Beantragung des Gründungszuschusses eingereicht werden müssen.

Für den Gründungszuschuss benötigen Gründer die fachkundige Stellungnahme.

Was beinhaltet die fachkundige Stellungnahme?

Die fachkundige Stellungnahme ist ein Formblatt, welches Sie mit dem Antrag für den Gründungszuschuss erhalten. Die prüfende, fachkundige Stelle benötigt zur positiven Bewertung in der Regel einen aussagekräftigen Businessplan.

Die fachkundige Stelle muss Informationen erhalten, aus denen Informationen zu allgemeinen Fragen zur Existenzgründung und Fragen zur Person beantwortet werden können sowie ausführliche Informationen zum Vorhaben selbst hervorgehen.

Die fachkundige Stelle muss dabei bestätigen, dass die folgenden Informationen vorliegen:

Allgemeine Informationen zum Gründungsvorhaben:

  • Aussagefähige Beschreibung des Gründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
  • Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse und Befähigungsnachweise)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Begründung der letzten Geschäftsaufgabe (sofern zutrifft)

Informationen zur Gründerperson:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Adresse etc.)
    Sind die Voraussetzungen gegeben:
  • in fachlicher und branchenspezifischer Hinsicht
  • in kaufmännischer und unternehmerischer Hinsicht
  • die Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt (z. Bsp. Konzession, Eintragung ins Handelsregister, in die Handwerksrolle u.ä.)

Informationen zum Vorhaben:

  • ist das Existenzgründungsvorhaben auch in absehbarer Zeit konkurrenzfähig
  • sind die voraussichtlichen Umsätze realistisch eingeschätzt
  • sind die voraussichtlichen Betriebsergebnisse vor Steuerabzug realistisch eingeschätzt
  • ist der voraussichtliche Kapitalbedarf realistisch eingeschätzt
  • kann das zu erwartende Einkommen voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten
  • bestehen Zweifel an der Selbstständigkeit
  • wenn ja, welche
    • örtliche, zeitliche, inhaltliche bzw. fachliche Weisungsbindung besteht
    • eine Zusammenarbeit mit Personal eines Auftraggebers bzw. mit dessen Arbeitsmitteln ist gegeben
    • es gibt keine eigene Unternehmensorganisation (z. Bsp. kein eigener Marktauftritt, zu hohe Risiken, zu geringe Chancen)
  • scheint mit dem Vorhaben der Aufbau einer tragfähigen Existenz realisierbar
  • ist die zusammenfassende Beurteilung der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens als Anlage beigefügt (Businessplan o.ä.)

Wo bekomme ich eine fachkundige Stellungnahme?

Als fachkundige Stellen gelten insbesondere:

  • Industrie- und Handelskammern
  • Fachverbände
  • Handwerkskammern
  • Steuerberater
  • berufsständische Kammern
  • Gründungszentren
  • Banken oder Kreditinstitute

Eine fachkundige Stelle kann ebenfalls der Steuer- oder Unternehmensberater sein.

Von welcher dieser Stellen Sie die Stellungnahme einholen, bleibt Ihnen selbst überlassen. Die fachkundigen Stellen werden nur in wenigen Ausnahmefällen von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern abgelehnt.

Nutzen Sie auch hierzu unsere kostenlose Erstberatung und informieren Sie sich vorab. Wir versorgen Sie mit allen notwendigen Informationen und führen Sie ans Ziel.

Siegfried Kuhl

Siegfried-Kuhl-Gruenderscout-unternehmensberater

Von der Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Gründung. Fehler vermeiden und erfolgreich gründen.

Tryfon Vainas

tryfon-vainas-unternehmensberater

Existenzgründung und Digital Business sind die Themen des Beraters.