Investitionszuschuss Jobcenter
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Das Jobcenter bietet für Existenzgründer einen Investitionszuschuss, neben dem Einstiegsgeld. Dabei gibt es das Darlehen nach §16c in Höhe von maximal 5.000,- EUR.
Außerdem gibt es den sogenannten Investitionszuschuss für die Beschaffung von Sachmitteln, ebenfalls in Höhe von 5.000,- EUR. Diesen Investitionszuschuss muss man nicht zurückzahlen!
Investitionszuschuss Darlehen nach §16c
Der §16c SGB II gibt Auskunft über die Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen, also für alle Selbstständigen, die Leistungen in Form von Arbeitslosengeld 2 oder Hartz4 beziehen. Unter dem nachfolgenden Link kann die Verordnung eingesehen werden => HIER KLICKEN.
Bei einem Darlehen nach §16c kann der Selbstständige einen Antrag stellen und bis zu 5.000,- EUR erhalten. Es handelt sich hierbei um eine 'kann' Leistung, sodass kein Rechtsanspruch besteht.
Der Antrag wird eher begünstigt, wenn der Zweck und Einsatz des Geldes deutlich beschrieben wird. Ein Angebot kann dem Antrag hinzugefügt werden und eine Beschreibung des Einsatzzweckes können hier sehr behilflich sein.
Investitionszuschuss für die Beschaffung von Sachmitteln
Der Investitionszuschuss für die Beschaffung von Sachmitteln ist ein weiterer Zuschuss des Jobcenters. Auch hier gilt, es handelt sich um eine 'kann' Leistung und es gibt keinen Rechtsanspruch zum Erhalt dieses Fördermittels.
Je deutlicher hervorgeht wofür die Fördermittel eingesetzt werden, umso wahrscheinlicher wird ein Antrag begünstigt. Grundsätzlich sollte man seine Erwartungen nicht zu hoch stecken und mit einer Ablehnung rechnen. Wir bereiten Sie darauf gut vor und helfen bei der Formulierung des Antrags.
Wie kann ich die Fördermittel erhalten?
Grundsätzlich kann jeder Selbstständige in Bezug von ALG2 oder Bürgergeld diese Fördermittel beantragen. Wir empfehlen Ihnen vorher ein gefördertes Coaching, welches Sie mit einem AVGS Gutschein kostenlos absolvieren können. Sprechen Sie mit Ihrem Fallmanager und lassen Sie sich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen.
Wir sind zertifiziert nach AZAV und arbeiten seit vielen Jahren eng mit den Jobcentern und Arbeitsämtern zusammen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Unterlagen und bereiten Sie auf die weiteren Schritte gut vor. Sprechen Sie uns an.
Ein Businessplan wird oft vorausgesetzt und steigert die Chancen zum Erhalt der Fördermittel. Aus einem aussagekräftigen Businessplan geht Zweck und Einsatz der beantragten Fördermittel deutlich hervor und die Chancen für eine Begünstigung der eingereichten Anträge erhöhen sich.
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Siegfried Kuhl
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Tryfon Vainas
Existenzgründung und Digital Business sind die Themen des Beraters.