Was ist der Gründungszuschuss und wer kann diesen erhalten?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Leistung für Bezieher von Arbeitslosengeld, die in die Selbstständigkeit wechseln wollen.

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Auf den Gründungszuschuss besteht kein rechtlicher Anspruch. Antragsteller müssen besondere Auflagen erfüllen, damit der Gründungszuschuss gewährt wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Selbstständigkeit muss haupterwerblich ausgeübt werden und zur Beendigung des Leistungsbezuges führen
  • Bei Antragstellung muss der Antragsteller also mindestens noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld aufweisen
  • Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit der Selbstständigkeit bescheinigen

 

Welche Dauer und Höhe gilt beim Gründungszuschuss?

Die Dauer des Gründungszuschusses beschränkt sich immer zunächst auf 6 Monate. In dieser Zeit erhalten Sie den Betrag, den Sie bereits monatlich in Form des Arbeitslosengeldes erhalten haben. Daneben werden Ihnen monatlich weitere 300,- EUR hinzugezahlt, den sogenannten Zuschuss zur Sozialversicherung.

 

Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Nach Ablauf der 6-monatigen Laufzeit, haben Sie die Möglichkeit den Zuschuss zur Sozialversicherung für weitere 9 Monate zu beantragen. Damit die Antragstellung erfolgreich verläuft, benötigen Sie Nachweise zu Ihrer Selbstständigkeit. Das Arbeitsamt benötigt für die Weiterbewilligung einen aussagefähigen schriftlichen Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit mit folgenden Inhalten:

  • unternehmerischen Aktivitäten der vergangenen Monate
  • Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben (betriebswirtschaftliche Auswertung)
  • Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate
  • Übersicht über Autragseingänge
  • Übersicht über Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
  • Sonstiges: je nach Bedarf

 

Wer den Gründungszuschuss beantragen möchte kann dies bei seinem zuständigen Arbeitsamt machen. Sie können auf den folgenden Link klicken, um online einen Termin zu vereinbaren. HIER KLICKEN

Bei uns können Sie eine kostenlose Erstberatung erhalten und sich vorab informieren.