Neue Regelungen gegen Mehrwertsteuerbetrug

Mehrwertsteuerbetrug in der EU

Seit dem 01.01.2024 sind die neuen EU-Transparenzvorschriften in Kraft getreten. Diese sollen dem Kampf gegen Mehrwertsteuer-Betrug in den EU-Mitgliedsstaaten dienen.
Ab sofort können Behörden auf Zahlungsinformationen der EU-Staaten zugreifen. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem elektronischen Handel (Online-Handel), der besonders anfällig für Mehrwertsteuerverstöße und Mehrwertsteuerbetrug ist.

Dabei zielt man auf die Online-Händler, die ohne eigene physische Präsenz in einem EU-Mitgliedsstaat Waren und Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen. Um dieser Betrugsmache Herr zu werden, wurden neue Instrumente geschaffen, die das rechtswidrige Verhalten aufdecken können. Das neue geschaffene System nutzt die Schlüsselrolle der Zahlungsdienstleister wie Banken, Zahlungsinstitutionen, E-Geld-Instituten und Postgirodiensten. Hierüber erfolgen mehr als 90% der Online-Käufe in der EU.

Seit dem 01.01.2024 müssen Zahlungsdienstleister nun die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen und sind verpflichtet, den Verwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten Daten der Zahlungsempfänger zu übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitenden Zahlungen pro Quartal erhalten.

Die gesammelten Informationen werden in einer gemeinsamen Datenbank der EU-Mitgliedsstaaten gespeichert und zur Verfügung gestellt. Damit können die EU-Mitgliedsstaaten leichter Online-Händler ausmachen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.



Verringerte Mehrwertsteuerlücke

Die Mehrwertsteuerlücke ist ein Indikator für die Wirksamkeit der Durchsetzungs- und Compliance-Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten bei der Mehrwertsteuer. Diese dient als Schätzwert für Mindereinnahmen aufgrund von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sowie bei Insolvenzen und Zahlungsunfähigkeit.

Die Mehrwertsteuerlücke beziffert die Differenz zwischen den theoretisch erwarteten und den tatsächlich vorliegenden Mehrwertsteuereinnahmen. Aktuelle Studien zeigen, dass sich von 2020 zu 2021 die Mehrwertsteuerlücke von 99 Mrd. € auf 61 Mrd. € verringert hat. Dabei fallen Italien (-10.7%) und Polen (-7.8%) am meisten auf.

Man geht davon aus, dass die digitalen Steuersysteme eine entscheidende Rolle spielen, neben den politischen Maßnahmen, die EU-weit ergriffen wurden. Echtzeitmeldung von Transaktionen und elektronische Rechnungen machen die Überwachung leichter. Tendenziell spielt auch die Corona-Krise eine Rolle, da hier viele Förderungen an Zahlungen von Steuern geknüpft waren. Das könnte das Bild verzerren.

Das im Jahr 2021 eingeführte Mehrwertsteuerpaket für den E-Commerce spielt wohl eine entscheidende Rolle bei der Verringerung des Mehrwertsteuerbetrugs. Das Paket beinhaltete die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für geringwertige Sendungen und die Einführung des One-Stop-Mechanismus (OSS), der die Mehrwertsteuermeldung und Mehrwertsteuerzahlung für B2C-Dienstleistungen und den Fernabsatz von Waren vereinfacht. Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) für geringwertige Sendungen und spezielle Regelungen für Nicht-IOOS-Nutzung wurden außerdem eingeführt.