Förderungen für Beratung
Gibt es Förderungen für Beratung?
Beratung kann ich mir nicht leisten! Oft scheuen junge wie etablierte Unternehmen oder auch Existenzgründer, sich professionelle Unterstützung durch Beratung zu holen, da sie meinen, sie könnten es nicht bezahlen.
Hier helfen verschiedenste Beratungsförderungen. Der Beratungsaufwand kann bis zu 100% gefördert werden, so dass der schlussendlich vom Selbständigen zu tragende Eigenanteil durchaus komplett entfällt.
Für wen gibt es Förderungen?
Inhaltsverzeichnis
In der Regel unterscheiden sich die verschiedenen Beratungsförderungen danach, wer, was, wieviel und von wem gefördert werden kann.
Hier sind v.a. drei Zielgruppen zu unterscheiden:
- Etablierte Unternehmen oder Selbständige
- Existenzgründer und junge Unternehmen bis meist 2 Jahre nach Gründung
- Existenzgründer vor der Gründung
Es gibt auch noch besondere Zielgruppen, wie Hochschulabsolventen oder ALG-I- oder ALG-II-Empfänger, die oft höhere Förderungen erhalten.
Die meisten der Förderprogramme richten sich an so genannte KMU – kleine und mittlere Unternehmen – gemäß der EU-Definition oder Existenzgründer. Das heißt in der Regel:
- sie dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben (nach Vollzeit gezählt)
- der Jahresumsatz muss unter 50 Millionen Euro liegen oder die Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro.
Welche Förderprogramme gibt es?
Wir wollen Ihnen hier die gängigsten Möglichkeiten und das Wichtigste zu den einzelnen Programmen aufzeigen. Zur Vollständigkeit informieren Sie sich bitte umfassend z.B. über die aufgeführten Verlinkungen.
AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – i.d.R. vor der Gründung 100% Förderung
- richtet sich an Existenzgründerinnen und -gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die sich im ALG-I- oder ALG-II-Bezug befinden bzw. arbeitslos/arbeitssuchend sind
- vor der Gründung
- hierzu können Sie sich bei uns unter AVGS-Gutschein einlösen und erfolgreich gründen (gruenderscout.de) umfassend informieren
BAfA-geförderte Unternehmensberatung „Förderung unternehmerischen Know-hows“: nach der Gründung bis zu 90% Förderung möglich
- richtet sich an junge und etablierte Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- nach der Gründung
- ausgenommen sind Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie weitere beratende Berufsgruppen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur sowie Familienangehörige des beratenden Unternehmens
- gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen
- spezielle Beratungen sind möglich z.B. betreffend bestimmte Zielgruppen wie Migrant*Innen, Unternehmer*Innen oder für Mitarbeiter mit Behinderungen etc.
- bestimmte Beratungsinhalte werden nicht gefördert wie z.B. Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, Gutachten, Vermittlung, Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, unethische oder illegale Geschäftsmodelle
- der Fördersatz ist abhängig vom Alter, vom Standort und von der Situation des Unternehmens und beträgt zwischen 50% und 90% der Beratungskosten, die mit 3.000 – 4.000 € bemessen werden
- für junge Unternehmen bis 2 Jahre nach Gründung wird ein Maximalbetrag (das, was die Beratung insgesamt kosten darf) von 4.000 Euro mit 50% bis 80% je nach Region gefördert.
- für Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung werden bis zu 5 Tagewerke und ein Maximalbetrag (das, was die Beratung insgesamt kosten darf) von 3.000 Euro mit 50% bis 80% je nach Region gefördert
- Unternehmen in Schwierigkeiten (vor der Insolvenz, aber mit nachweislichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten) werden bei einem Maximalbetrag (das, was die Beratung insgesamt kosten darf) von 3.000 Euro mit 90% im gesamten Bundesgebiet gefördert
- Weiteres hier: BAFA – Unternehmensberatung (ab 2021)
BPW – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: vor der Gründung bis zu 80% Förderung möglich
- richtet sich an Existenzgründerinnen und -gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
- vor der Gründung
- ausgenommen sind gründende Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer
- gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung
- nicht gefördert werden Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung, Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführungsarbeiten
- die Förderung beträgt i. d.R. 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 € je Tagewerk, bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage bis zu 80% des Tagewerksatzes
- die Förderung ist möglich bis zu 4 Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu 6 Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen
- in der Sonderform der so genannten Zirkelberatung gelten besondere Bedingungen
- Weiteres hier: Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW | IBP GmbH (ibp-ihk.de) oder Home (lgh.nrw)
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP): ab dem 5. Jahr nach der Gründung bis zu 80% Förderung möglich
- richtet sich an gewerbliche Unternehmen, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind
- nach der Gründung
- ausgenommen sind Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Eisen- und Stahlindustrie, Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion, Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen, Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr und sonstige Personenbeförderung im Landverkehr (Taxis, Omnibusverkehr etc.), Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime oder ähnliche Einrichtungen, Kunstfaserindustrie, Flughäfen
- gefördert werden betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen für betriebliche Maßnahmen
- gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleistungen für die Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, eine frühzeitige Umstrukturierung, eine notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte, eine geplante Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger, eine geplante vollständigen oder teilweise Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU oder die Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW oder einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt
- gefördert werden zunächst bis zu 10 Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und – nach erneuter Antragstellung – in einer möglichen zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu weiteren 10 Tagewerken
- die Zuwendungshöhe liegt bei bis zu 80% der Beratungskosten bei max. 1.500 € (ohne MWSt.) pro Tagewerk (mind. 8 Std.)
- Weiteres hier: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-Beratung/15367/nrwbankproduktdetail.html
Potentialberatung NRW: nach der Gründung bis zu 50% Förderung möglich
- Beratung soll zur Stärkung der Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit und damit dem Erhalt bzw. dem Ausbau von Arbeitsplätzen, der Arbeitsgestaltung oder Fachkräftesicherung beitragen
- Die Beratung muss mindestens eines der Themenfelder Arbeitsorganisation, Digitalisierung, Kompetenzentwicklung/Qualifizierungsberatung, Demografischer Wandel oder Gesundheit umfassen
- nicht Hauptgegenstand der Beratung dürfen sein: allgemeine Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerfragen und/oder die Erarbeitung von Verträgen, Expertisen oder Gutachten, Existenzgründungsberatung, Akquisitionstätigkeiten, Qualifizierungsmaßnahmen, Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung, Architekten- und Ingenieurleistungen
- richtet sich an Unternehmen einschließlich Non-Profit-Organisationen und Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen mit mindestens 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), auch Unternehmen des privaten Rechts, an denen Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände beteiligt sind
- Gefördert werden maximal 10 Beratungstage à 8 Stunden in Höhe von 50 % der Beratungskosten (netto), maximal 500 € pro Beratungstag
- Weiteres hier: Arbeitsgestaltung und Fachkräftesicherung — (nrw.de)
Die folgenden beiden Stipendien sind keine Beratungsförderungen. Sie sind aber dennoch wichtige Förderinstrumente für Existenzgründer, die vielleicht und gerade für Gründer*Innen und junge Unternehmen für bestimmte Finanzierungshilfen infrage kommen.
Exist Gründerstipendium – vor der Gründung 12 Monate lang bis zu 3.000 Euro je Monat
- unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Gründer erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründerstipendium, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf eine Unternehmensgründung vorzubereiten
- bei der geplanten Geschäftsidee muss es sich um ein innovatives technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln
- das Stipendium trägt zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts für maximal 12 Monate über ein Stipendium bei in Höhe von:
- bei promovierten Gründern/innen 3.000 Euro/Monat
- bei Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- bei Technischen Mitarbeitern/innen 2.000 Euro/Monat
- bei Studierenden 1.000 Euro/Monat
- zzgl. Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
- weiterhin gefördert werden Sachausgaben bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen, bei Teams max. 30.000 Euro
- gefördert werden Coachings bis 5.000 Euro
- Weiteres hier: Konditionen | EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft
Gründerstipendium NRW – vor der Gründung 12 Monate lang 1.000 Euro je Monat
- bis zu 12 Monate vor oder bis zu 12 Monate nach der Existenzgründung
- Gründer oder Gründerteams mit bis zu 3 Gründern*Innen erhalten für die Dauer von 12 Monaten das Gründerstipendium NRW
- es muss sich um innovative Geschäftsidee handeln
- das Stipendium trägt zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts für maximal 12 Monate über ein Stipendium bei in Höhe von 1.000 Euro/Monat je Gründer*In
- Weiteres hier: Gründerstipendium NRW: Gründen (gruenderstipendium.nrw)
Wie und wo stellt man den Antrag?
Das hängt vom jeweiligen Programm ab (siehe die Links bei den Programmen). Oft sind auch Informationsgespräche vor der Antragstellung bei entsprechenden Stellen verpflichtend.
Gute Beratungsunternehmen helfen Ihnen kostenfrei dabei, das richtige Förderprogramm zu finden und bei der Antragstellung. So können Sie auch gleich feststellen, wie professionell das Beratungsunternehmen ist.
Was sollte ich bei Förderprogrammen beachten?
Zunächst einmal sind Förderprogramme kein Selbstzweck. Beratungsunternehmen, die Sie kontaktieren, um Ihnen zuvorderst die Förderprogramme anzupreisen, sollten Sie meiden. Das ist auch meist gar nicht zulässig.
Ein Förderprogramm für Beratung sollte immer eine Finanzierungshilfe sein für eine Beratung, die notwendig und förderlich für Sie ist.
Daher erfordern die meisten Programme auch einen Eigenanteil. Ohne eigene Aufwendungen geht es also in der Regel sowieso nicht. Und oft wird die Förderung auch erst an Sie ausgezahlt, wenn Sie zuvor den Berater bezahlt haben.
Entscheiden Sie also zuerst, dass Sie ein Beratung brauchen, in welcher Form und welches das richtige Beratungsunternehmen dafür ist. Erst dann sollten Sie prüfen, wie Förderprogramme Ihnen helfen, dies zu finanzieren.
Beachten bitte auch, dass Sie das passende Programm aussuchen. Passt es zu Ihnen, können Sie durch das Programm gefördert werden und welche Bedingungen gibt es sonst noch dafür.
Oft muss der Antrag auch vor einem Beratungsvertrag gestellt sein. Klären Sie erst, was die Programme fördern und fordern und schließen Sie erst dann einen Vertrag mit einem Beratungsunternehmen, wenn klar gestellt ist, ob es zu bestimmten Förderprogrammen konform ist. In manchen Programmen müssen die Berater auch eine Akkreditierung besitzen, damit deren Beratung überhaupt förderfähig ist.
Durch unsere Erfahrung zu den Förderprogrammen unterstützen wir Sie gerne dabei, mehr zu erfahren.