Steuereinbehalt vermeiden – Finanztipp

Die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) befreit vom Steuerabzug auf Kapitalerträge. Das kann für Menschen mit hohen Kapitalerträgen und gleichzeitig niedriegem Einkommen strategisch genutzt werden. Wer ein zu versteuerndes Einkommen unter 10.908,- Euro (2023 bei Ledigen oder doppelt so viel bei Verheirateten) hat, der kann mit der NV-Bescheinigung für maximal 3 Jahre von der Steuer auf Kapitalerträge befreit werden. Das führt direkt zu Ersparnissen von 25% – 28%. Die NV-Bescheinigung ist also auch für Minijobber, Geringverdiener, Studenten oder auch minderjährige Kinder interessant.

Sogenannte Bankenhopper, die das Geld immer gleich zum nächstbesseren Angebot transferieren, profitieren von der NV-Bescheinigung, da nicht jedes Mal ein neuer Freistellungsauftrag erteilt werden muss. Mit der NV-Bescheinigung unterbleibt also der Steuereinbehalt für alle Kapitalerträge über den Freibetrag (1.000,- für Ledige, 2.000,- Euro für Verheiratete) hinaus.

Die NV-Bescheinigung kann beim Finanzamt des Wohnsitzes beantragt werden. Damit wird man für die Einkommenssteuererklärung für die betreffenden Jahre entbunden. Jede Bank, Bausparkassse oder andere Unternehmen mit denen Gewinne erzielt werden, benötigen die Bescheinigung im Original.