Das Transparenzregister

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist eine zentrale Datenbank, in der Informationen über wirtschaftlich Berechtigte von in Deutschland eingetragenen Unternehmen, Stiftungen und Vereinen veröffentlicht werden. Das Register wurde im Jahr 2017 eingeführt und soll dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

In das Transparenzregister müssen folgende Personen eingetragen werden:

  • natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens besitzen oder kontrollieren;
  • natürliche Personen, die die Befugnis haben, die Geschäfte eines Unternehmens zu führen oder zu überwachen;
  • natürliche Personen, die für mehr als 25 % der Einkünfte eines Unternehmens verantwortlich sind.

Die Eintragung in das Transparenzregister ist für die betroffenen Personen verpflichtend. Die Informationen werden von den Unternehmen, Stiftungen und Vereinen selbst im Register eingetragen. Die Eintragung erfolgt elektronisch über das Portal des Bundesanzeigers. Die Informationen aus dem Transparenzregister sind für jedermann öffentlich zugänglich. Sie können über das Portal des Bundesanzeigers abgerufen werden.

Das Transparenzregister ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Durch die Veröffentlichung der Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten soll es Behörden und der Öffentlichkeit leichter fallen, mögliche Verdachtsfälle zu erkennen und zu verfolgen.

Hier sind einige Beispiele für Informationen, die im Transparenzregister veröffentlicht werden:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort der wirtschaftlich Berechtigten;
  • Wohnort der wirtschaftlich Berechtigten;
  • Staatsangehörigkeit der wirtschaftlich Berechtigten;
  • Art und Umfang der Beteiligung der wirtschaftlich Berechtigten;
  • Funktion der wirtschaftlich Berechtigten im Unternehmen.

Die Informationen aus dem Transparenzregister werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert.

Müssen sich Einzelunternehmer im Transparenzregister anmelden?

Nein, als Einzelunternehmer ist man nicht verpflichtet sich beim Transparenzregister anzumelden.