Gehaltserhöhung – Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitnehmer verlangen von Zeit zu Zeit bessere Löhne, vergessen dabei aber gerne die verbundene Abgabenlast, die eine Bruttoerhöhung des Lohnes oftmals stark reduziert. Einer 30-jährigen, unverheirateten, kinderlosen Person mit Steuerklasse 1 und einem Bruttolohn von 1.800,- EUR, bleiben von einer 100,- EUR brutto Gehaltserhöhung, nach Abzug der Steuer- und Abgabenlast, nur noch 57,83,- EUR netto Lohnerhöhung.

Ein Lösungsansatz – steuerliche Incentives

Die steuerfreien und beitragsfreien Incentives helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei deutlich attraktivere Verträge zu vereinbaren. Somit kommt wesentlich mehr von der quasi Gehaltserhöhung beim Arbeitnehmer an. Schauen wir uns nachfolgend an, welche Vergünstigungen das Einkommenssteuergesetz bereithält:

  • Fahrtkostenzuschuss
  • private Nutzung der Betriebsmittel
  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • Kosten für Betreuung nicht-schulpflichtige Kinder
  • kostenlose Parkplätze
  • Kostenlose Mitnahme hergestellter Waren

Fahrtkostenzuschuss

Zuschüsse für Fahrten mit dem Linienverkehr, zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten im öffentlichen Personenverkehr können steuer- beitragsfrei gezahlt werden.

Private Nutzung der Betriebsmittel

Wer einen Laptop, ein Handy oder ähnliche Geräte von seinem Chef bekommt, kann diese auch privat nutzen. Eigentümer muss dabei zwingend der Chef bleiben.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Ein Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer jährlich mit 500,- EUR unterstützen und damit z. Bsp. Präventionskurse finanzieren, an denen ein Arbeitnehmer dann teilnimmt. Davon ausgeschlossen sind Zuschüsse für Mitgliedschaften in Vereinen oder Fitness-Studios.

Kosten für die Betreuung nicht-schulpflichtiger Kinder

Wer seine nicht-schulpflichtigen Kinder betreuen lässt, kann von seinem Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse erhalten.

Kostenlose Parkplätze

Ein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Parkplätze zu Sonderkonditionen oder diese auch kostenlos anbieten. Die Kosten dessen sind nicht Teil des zu versteuernden Bruttolohnes.

Kostenlose Mitnahme hergestellter Waren

Waren aus eigener Produktion oder vom Hersteller vertriebene Waren können an Arbeitnehmer vergünstigt oder kostenlos weitergegeben werden. Pro Arbeitnehmer gilt der jährliche Rabattfreibetrag von 1.080,- EUR.


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