NRW-Soforthilfe 2020 für Selbständige (Corona-Krise)
Der Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen soll in Folge der Corona-Krise abgefedert werden, deshalb hat der Bund ein Soforthilfeprogramm „Corona“ in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse aufgelegt. Die Landesregierung von NRW wird das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterreichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen erweitern.
Ab dem 27.03.2020 wird das Antragsportal freigeschaltet sein, über das die Anträge eingereicht werden können.
Hier finden Sie die entsprechenden Informationen:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Der Link zur Antragstellung:
https://soforthilfe-corona.nrw.de/