Selbstständig werden als Maler

Gerade hat Handwerk wieder goldenen Boden, umso mehr kann auch ein selbständiges Handwerk wieder für Gründer*Innen attraktiv sein.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um sich im Malerberuf selbständig zu machen und wirklich erfolgreich zu werden?

Wer darf sich als Maler selbständig machen?

Das Malergewerbe ist wie viele andere Gewerke ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland. Man muss neben einer anerkannten Berufsausbildung als Maler auch noch weitere Voraussetzungen erfüllen und die Zulassung erhalten, einen Betrieb gründen zu dürfen.

Wer Meister im Malerhandwerk ist, hat die wichtigste Voraussetzung für die Gründung bereits erfüllt, nämlich die Meisterpflicht. Mit dem so genannten Meisterbrief ist es möglich, sich in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer eintragen zu lassen. Damit ist die wichtigste Voraussetzung für die Gründung erfüllt. Der Eintrag in die Handwerksrolle ist kostenpflichtig.

Geht es auch ohne Meistertitel?

Wer Geselle im Malerhandwerk ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch selbständig machen. Dazu muss man insgesamt mehr als 6 Jahre nachweislich im Malerberuf tätig gewesen sein und (davon) mindestens 4 Jahre in einer leitenden Position. Ist das alles belegt, gilt die sogenannte “Altgesellenregelung” nach § 7b der Handwerksordnung (HWO) zur Gründung eines Handwerksbetriebes.

Eine weitere Möglichkeit ist es, sich einen Malermeister zu suchen und ihn als verantwortlichen Betriebsleiter fest anzustellen.
Bei einer Teamgründung reicht es wiederum, wenn einer der Gründer die Voraussetzungen zur Betriebseröffnung erfüllt.

Wie muss das Gewerbe angemeldet werden?

Um einen Handwerksbetrieb als Maler zu eröffnen, muss neben der Eintragung in die Handwerksrolle auch eine Gewerbeanmeldung erfolgen.

Die Eintragung in die Handwerksrolle kostet je nach Handwerkskammer (Bundesland) zwischen 50 und 90 Euro.

Die Gewerbeanmeldung in der Gemeinde, in der der Betrieb später seinen Sitz haben soll, kann nur erfolgen, wenn zuvor der Eintrag in die Handwerksrolle vorliegt. Die Gewerbeanmeldung kostet in der Regel rund 26 Euro.

Will man den Betrieb gründen, indem man einen Malermeister als Betriebsleiter einstellt, muss ein Arbeitsvertrag mit dem Meister vorgelegt werden, der als Betriebsleiter tätig sein soll.

Wozu ist die Handwerkskarte nötig?

Die zuständige Handwerkskammer stellt eine Handwerkskarte aus, die bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen ist. Diese muss der Handwerker auch auf Baustellen immer mit sich führen. Die Handwerkskarte kostet rund 50 Euro, der genaue Betrag ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Welche Pflichten gibt es noch?

Das Gewerbeamt informiert dann automatisch die zuständige Berufsgenossenschaft und auch das statistische Landesamt. Diese Institutionen kommen dann von sich aus auf den Selbständigen zu, was allerdings in manchen Fällen eine Weile dauern kann.

Je nach Gewerk ist eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft nicht nur dann Pflicht, wenn man Angestellte hat, sondern auch schon für den Alleinunternehmer.

Ab einer bestimmten Betriebsgröße besteht die Pflicht, an regelmäßigen Umfragen und Erhebungen der statistischen Ämter teilzunehmen.

Nach der Gewerbeanmeldung muss man das Unternehmen noch beim Finanzamt anmelden. Dafür ist ein Erhebungsboden auszufüllen. Hierzu informiert unser Beitrag: Wie melde ich die Selbständigkeit beim Finanzamt an? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung

Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist verpflichtend. Im Nebengewerbe kann man sich aber vom Beitrag befreien lassen. Im Hauptgewerbe bemisst sich der Beitrag nach einem Grundbetrag und einer umsatzabhängigen Komponente. In der Regel ist das erste Jahr bei Personengesellschaften (also keine UG, GmbH, AG o.ä.) beitragsfrei, danach gibt es je nach Handwerkskammergebiet weitere Ermäßigungen für die ersten Jahre.

Wozu brauche ich die Innung oder das Handelsregister?

Die Mitgliedschaft in der Handwerksinnung ist grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber ratsam sein, da die Innung die Interessensvertretung für alle Handwerksbetriebe wahrnimmt und auch die erste Anlaufstelle für Fragen oder Probleme ist, z.B., wenn man Lehrlinge einstellen will oder Informationen zu den geltenden Tarifverträgen für die Mitarbeiter braucht.

Ein Einzelunternehmen braucht im Allgemeinen nicht im Handelsregistereintrag eingetragen werden, außer es wird als „kaufmännischer Betrieb” eingestuft.

Ein Handelsregistereintrag ist allerdings Pflicht, wenn der Betrieb als Kapitalgesellschaft, also als GmbH, KG, OHG oder AG firmiert. Die Gebühren für den Eintrag richten sich nach dem Betriebsvermögen. Ist der Handwerksbetrieb eine solche UG, GmbH etc., dann kommt je nachdem neben der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer noch die verpflichtende IHK-Mitgliedschaft hinzu.

Zusammen mit den Kosten für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, eines Gesellschaftsvertrages und dessen Beurkundung für die Kapitalgesellschaft und eben dem Handelsregistereintrag sollte man durchaus mit einem mindestens niedrigen vierstelligen Eurobetrag rechnen.

Wie wichtig sind Planung & Kalkulation?

Gerade im Handwerksbereich ist eine sorgfältige Planung der eigenen Geschäftstätigkeit unerlässlich.

Wie sollen Aufträge berechnet werden im Preis? Im Handwerk ist es meist üblich mit einem Stundenverrechnungssatz, Material- und Gemeinkostenaufschlägen zu kalkulieren.

Die Stundenverrechnungssätze basieren auf der insgesamt zur Verfügung stehenden Arbeitszeit, den Betriebskosten sowie einem Gewinnminimum, das erreicht werden soll (z.B. für die Finanzierung der privaten Kosten). Im Ergebnis ist der Stundenverrechnungssatz dann die untere Grenze, zu der man eine Handwerksstunde mindestens berechnen sollte.

Gerade bei den meist pauschaliert oder nach Mengen wie m² kalkulierten Angeboten, sind die Stundensätze die Basis zur Kalkulation der Aufträge.

Parallel sollte man auf den Marktpreis schauen. Liegt der eigene Stundenverrechnungssatz darunter, hat man am Markt durchaus eine Chance gegen die Konkurrenz. Liegt er darüber, muss man zusehen, wie man bei den Kosten sparen kann oder wie man sich von der Konkurrenz durch Besonderheiten oder besondere Qualität abhebt, damit die Kunden bereit sind, einen höheren Stundensatz zu bezahlen.

Wenn man mit Angestellten arbeitet, sollte man nicht vergessen, dass diese bei Urlaub oder Krankheit ausfallen können. Hier könne also schnell Zusatzkosten für Vertretungen oder Aushilfen anfallen.

Kalkulation ist nicht die Stärke der meisten Handwerksbetriebe wie viele Studien immer wieder zeigen. Schnell wird so mancher Auftrag zum Verlustgeschäft, weil mit Dumpingpreisen agiert wird oder falsch kalkuliert wurde.

Wichtig auch: Vereinbaren Sie möglichst Abschlagzahlungen. Sonst drohen ganz am Ende endlose Diskussionen darüber, ob die Arbeiten abgenommen und bezahlt werden. Hier gibt es leider sehr viele Zeitgenossen, die genau darauf setzen, dass Sie am Ende einknicken und Nachlässe gewähren, nur um wenigstens an Teile des Geldes zu kommen, obwohl alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Im Subauftrag ist dies auch sehr verbreitet.

Für das Material empfiehlt sich, das unmittelbar bei Lieferung vom Kunden bezahlen zu lassen. Daneben definieren Sie Abschläge zu Beginn der Arbeiten, bei Zwischenschritten und eine Restzahlung am Ende nach Abnahme aller Arbeiten, die möglichst nicht höher als 20% der Gesamtsumme sein sollte.

Was gehört in die Finanzplanung des Handwerksbetriebs?

Welche Werkzeuge müssen unbedingt angeschafft werden, um ein professionelles Handwerk abliefern zu können? Natürlich könnte man anfangs auch Maschinen leihen. Das zahlt sich aber selten nachher aus, da die Leihgebühren im Vergleich zu den Anschaffungskosten sehr hoch sind. Die meisten der grundlegenden Werkzeuge sind auch nicht so teuer.

Es muss ja nicht gleich die komplette Ausrüstung für eine Fassadendämmung sein, wenn noch nicht klar ist, dass man solche Aufträge überhaupt gewinnt. Für das regelmäßige Malerhandwerk im Tapezieren und Streichen wie Lackieren sollte man schon gerüstet sein. Dazu gehören neben Tapeziergerät, Pinseln, Elektrokleingeräten und anderem Handwerkzeug auch kleinere fahrbare Gerüste und Leitern.

All das braucht natürlich auch einen Lagerplatz, für den vielleicht zu Beginn der eigene Keller reicht. Irgendwann jedoch möchte man den Geruch der Farben und Lacke nicht mehr im eigenen Haus haben oder die Nachbarn im Mietshaus fühlen sich dadurch oder durch das Anmischen von Farben und andere Geräusche gestört. Es kann auch Probleme mit dem Gewerbeamt geben, da in der Regel aktive Gewerbe zum Beispiel in Wohngebieten untersagt sind. Kritisch wird es manchmal auch bei der Lagerung von Farben und Lacken in höheren Mengen. Irgendwann wird dann ein separates Betriebsobjekt unumgänglich.

Nicht zuletzt sollte es ein angemessenes Fahrzeug geben, das die Gerätschaften zur Baustelle bzw. zum Kunden bringt. Bus und Bahn mit Eimer, Pinsel und Leiter wird etwas schwierig. Ein Fahrzeug bietet zudem eine optimale Werbefläche.

Entsprechende Berufsbekleidung sollte aus Sicherheitsgründen, aber auch für das professionelle Erscheinungsbild selbstverständlich sein. Für die Mitarbeiter wie Sie selbst gelten sogar arbeitsrechtliche Vorschriften, die zu beachten sind, genau wie Vorgaben der Berufsgenossenschaft.

Zum Start müssen erst einmal Kunden gewonnen werden. Daher ist ein ausreichendes Budget für Werbung wie Fahrzeugbeschriftung, Visitenkarten, Flyer, Website etc. unabdingbar.

Und bis es zum ersten Auftrag kommt, fallen trotzdem schon Kosten für Eintrag in die Handwerksrolle, Mitgliedsbeiträge, Lagermiete, Fahrzeugunterhaltung, nicht zuletzt GEZ, vielleicht sogar Personal, an. Hierfür sollte ein ausreichender Puffer der monatlichen Betriebskosten, die auch ohne Auftrag anfallen, für mindestens 6 Monate einkalkuliert werden.

Entscheidend ist dabei auch, wann das Unternehmen startet. Hier ist der Herbst meist nicht der beste Zeitpunkt, da im Winter deutlich weniger Aufträge vergeben werden. Und der muss dann auch noch finanziell überbrückt werden.

Die Hauptauftragszeiten liegen von Frühjahr bis Herbst. Bedenkt man den Akquisevorlauf, empfiehlt sich also ein Start um den Jahresswechsel herum oder bis spätestens im Frühsommer, um in der ersten Saison genug Reserven für den ersten Winter aufzubauen.

Das gelingt nicht immer, so dass im Businessplan auch zu berücksichtigen ist, wenn der erste Winter noch finanziell zum Teil überbrückt werden muss.

Wie gewinnt man die ersten Aufträge?

“Wer nicht wirbt, stirbt” – eine altbekannte Weisheit, die immer noch stimmt. Wer es schafft, auf sich aufmerksam zu machen, Kontakte knüpft und Beziehungen pflegt, wird vor allem langfristig an ausreichende Aufträge kommen.

Ein Alleinstellungsmerkmal, das entweder dabei hilft, besonders aufzufallen, besondere Leistungen zu zeigen, eine einzigartige Technik oder die herausragende Qualität zu präsentieren oder auch einfach mal nur deutlich macht, dass hier eine – eher noch seltene – selbständige Malermeisterin unterwegs ist, setzt sich von all den anderen Wettbewerbern ab, die sich doch allzu oft im ruinösen Preiskampf gegenseitig unterbieten.

Die eigene Webseite und Suchmaschinenoptimierung, die sich nicht zuletzt auf den lokalen Markt fokussiert, den man bedienen möchte, sind die Grundausstattung beim Online-Marketing.

Referenzprojekte zeigen zu können, ist ein klares Muss auf längere Sicht. Derweil kommt auch das eher tradierte Malerhandwerk dabei nicht an SocialMedia vorbei wie Instagram oder Videotutorials auf YouTube.

Nicht zuletzt kann man sich hier als Experte für sein Handwerk einen guten Ruf erarbeiten.

Der ein oder andere kleine handwerkliche Trick oder besondere Techniken, die man beherrscht, dort zu zeigen, heißt nicht gleich, dass man sich selbst um die Aufträge bringt. Die meisten scheitern letztendlich doch am handwerklichen Geschick, das man braucht. Sie stehen aber dann als seriöser Experte da, den man gerne um (bezahlten) Rat oder Hilfe ersucht und ob seiner Transparenz vertraut.

Zu den erfolgreichsten Werbemaßnahmen zählt nach wie vor eine Fahrzeugbeschriftung. Sie sind viel unterwegs, das Fahrzeug steht an Baustellen und bei Kunden, wo es gesehen wird.

Zu Beginn – und bei aller Verteufelung durch manche so genannte Experten – kann es auch durchaus vorteilhaft sein, sich auf Marktplätzen wie myhammer oder Blauarbeit zu präsentieren. Hier verhält es sich ähnlich wie mit den Einzelhändlern auf amazon & Co.. Die Besucherfrequenz ist hoch, von der Sie Aufmerksamkeit bekommen können. Und darum geht es: Kontakte zu Kunden zu generieren. Das heißt ja nicht gleich, dass Sie zu jedem Dumpingpreis anbieten. Wenn Sie auch hier Kunden von Ihrer Leistungsqualität überzeugen, müssen Sie gar nicht erst zum Dumpingpreis loslegen.

Das gleiche Prinzip gilt für die Handwerkervermittlung durch Baumärkte. Was schadet es, sich dort listen zu lassen und die ein oder andere Anfrage zu generieren?

Kooperationen mit anderen Handwerkern sind ein probates Mittel, um weitere Kundenkreise zu erschließen oder einfach nach außen hin in der Summe gemeinsam mehr anbieten zu können. Oft ist der Bauunternehmer der, der gefragt wird, ob er einen guten Maler kennt. Oder der Elektriker, der neu verkabelt, wird gefragt, ob er wüsste, wer die Schlitze denn wieder gut verputzen und neu tapezieren kann. Auch bei der Renovierung des Bades durch den Installateur fallen regelmäßig Maler- und Lackieraufgaben an.

Last but not least sei auch die Berufsbekleidung als Werbeträger auf Brust und Rücken nicht zu vergessen …

Akquise per Telefon, Mailings & Co.?

Wenn Kunden anrufen, ist das nicht immer gerade der günstigste Augenblick, wenn man auf der Leiter steht oder den Pinsel schwingt. Trotzdem freundlich zu bleiben, sollte selbstverständlich sein. Hier lässt sich immer mit den Interessenten eine neuer Gesprächstermin, zu dem man die Kunden gerne anruft, vereinbaren.

Haben Sie ein Angebot abgegeben, sollten Sie nach einer gewissen Zeit immer nachhaken. Denn es ist nicht immer so, dass der Kunde dann einen für ihn günstigeren Anbieter ausgewählt hat. Oft hat der nur schneller nachgefasst.

Vorsicht vor Telefonakquise. Hier gibt es ganz klare gesetzliche Vorschriften, dass man Privatkunden nicht ohne vorherige Einwilligung anrufen darf. Das gilt auch für Faxe und E-Mails. Selbst bei Kunden, bei denen man schon gearbeitet hat, ist das mit Vorsicht zu genießen. Besser hier eine aktive Einwilligung (zum späteren Nachweis unbedingt schriftlich) vom Kunden einholen, dass man ihn später noch mal kontaktieren darf.

Viele umgehen das zum Beispiel durch Gewinnspiele, bei den die Kunden Ihre Kontaktdaten und die Einwilligung zur Kontaktaufnahme hinterlassen haben.

Bei Geschäftskunden geht man dagegen davon aus, dass ein gegenseitiges Interesse unterstellt werden kann.

Bei jedem Telefonanruf lauert immer die Gefahr, dass man den falschen Zeitpunkt beim Kunden erwischt. Von daher ist zumindest die Kaltakquise (also bei neuen Kunden, die man erstmals anruft) per Telefon recht fraglich.

Sind Zeitungsanzeigen sinnvoll?

Kurz gesagt: Es kommt drauf an. Haben sie ein eher ältere, vielleicht nicht so sehr mit der modernen Onlinewelt vertraute Kundenzielgruppe, dann kann es schon noch sinnvoll sein, Zeitungswerbung zu machen.

Doch hier gilt immer: einmal werben ist keinmal werben. Bis Sie als neuer Inserent von potenziellen Kunden überhaupt wahrgenommen werden – egal, wie groß Ihre Anzeige sein mag – müssen Sie wahrscheinlich mehrmals mit Ihrer Anzeige auftauchen. Und dann muss der Kunden auch noch gerade Bedarf an Malerarbeiten haben, wenn er die Zeitung liest. Vielleicht schneidet er es dann aus, legt es irgendwo ab und vergisst es doch wieder nach mehreren Wochen. Da ist es nur richtig, wenn Ihre Anzeige wieder in der Zeitung auftaucht.

Man sollte also schon damit rechnen, solche Zeitungsanzeigen regelmäßig und über eine längeren Zeitraum zu schalten, egal, ob in der Tageszeitung oder in den etwas günstigeren regionalen „Werbeblättchen“. Da kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen – neben der eigentlichen Gestaltung der Anzeige.

Und auffallen sollte man mit der Anzeige sowieso. Das heißt, die Gestaltung der Anzeige selbst kostet nochmals zusätzlich. Und das sind auch schnell mehrere Hundert Euro.

Vielleicht probieren Sie es auch erst einmal mit einer weitaus günstigeren Wortanzeige im Such & Find-Teil der Zeitungen.

Und wie ist es als Subunternehmer?

Auch als Subunternehmer kann man tätig werden, ob beim Immobilienentwickler, beim Generalunternehmer oder im Fertighausbau.

Hier sollte man darauf achten, ordentliche und eindeutige Verträge zu schließen, und nicht zuletzt angemessene Preise auszuhandeln. Auch die Abschlagszahlungen (s.o.) und Abnahmezeitpunkte sollten klar geregelt sein.

Als Subunternehmer, der mit Umsatz-/Mehrwertsteuer arbeitet, gilt eine Besonderheit. Nicht der Subunternehmer führt in dem Falle die Umsatz-/Mehrwertsteuer selbst ab, sondern sein Auftraggeber.

Daher neigen viele Auftraggeber bei einfachen Subunternehmerarbeiten dazu, mit Subunternehmern zu arbeiten, die mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung arbeiten, um den eigenen Verwaltungsaufwand gering zu halten. Werden Sie selbst aufgrund der Umsatzgrenzen dann umsatzsteuerpflichtig, wechseln Auftraggeber gerne den Subunternehmer nur deshalb aus. Bei seriösen Generalunternehmern spielt das natürlich keine Rolle.

Auch gibt es schwarze Schafe, die bewusst damit planen, den abhängigen Subunternehmer auszunutzen. Dann werden immer wieder Nacharbeiten wegen vermeintlicher Mängel eingefordert, daher Abschläge nicht gezahlt, nur um das Maximum herauszuholen oder eben möglichst noch weniger zu zahlen als vereinbart, indem man bei nachträglichem Nachlass angeblich „ein Auge zudrückt“.

Ein wichtiges Thema bei Subaufträgen ist auch die Scheinselbständigkeit. Arbeitet man überwiegend und auf Dauer nur für einen Auftraggeber, muss man selbst, aber auch der Auftraggeber, nachträglich Sozialversicherungsbeiträge für alle geleisteten Aufträge abführen.

Und nun?

Erfolgreich selbständig zu werden und zu bleiben als Handwerker ist nach wie vor attraktiv, wenn auch nicht so einfach, wie sich das manche vorstellen. Nur bei richtiger Vorbereitung und Überlegung wird es auch Wirklichkeit, Nutzen Sie daher die Erfahrung von Experten, um die Gründung einer Selbständigkeit als Handwerksbetrieb ganzheitlich und individuell zu planen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die richtigen Schritte zu gehen.