Unternehmensformen
Unternehmensformen für Selbständige
Inhaltsverzeichnis
1. Einzelunternehmen
Definition: Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Form der Selbständigkeit, bei der eine einzelne Person das Unternehmen betreibt.
Gründung: Einfach und kostengünstig, da keine speziellen Gründungsformalitäten notwendig sind. Es genügt die Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt (bei freiberuflicher Tätigkeit).
Haftung: Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Besteuerung: Der Gewinn des Unternehmens wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Inhabers versteuert. Es fallen ggf. auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.
Vorteile: Einfache Gründung und Verwaltung, volle Entscheidungsfreiheit.
Nachteile: Unbeschränkte Haftung, begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten.
2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Definition: Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben.
Gründung: Einfache und kostengünstige Gründung durch einen Gesellschaftsvertrag (formfrei, aber schriftlich empfohlen).
Haftung: Alle Gesellschafter haften gemeinsam und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Besteuerung: Die Gewinne werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärungen versteuert. Auch hier können Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.
Vorteile: Einfache Gründung und Verwaltung, keine Mindestkapitaleinlage.
Nachteile: Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung, potenzielle Konflikte zwischen Gesellschaftern.
3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Definition: Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Gründung: Erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, von dem bei der Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss. Die Gründung erfolgt durch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und den Eintrag ins Handelsregister.
Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
Besteuerung: Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und ggf. der Umsatzsteuer. Die Gesellschafter versteuern ihre erhaltenen Gewinne (Dividenden) mit der Abgeltungsteuer.
Vorteile: Beschränkte Haftung, hohe Akzeptanz und Seriosität im Geschäftsverkehr, bessere Finanzierungsmöglichkeiten.
Nachteile: Höhere Gründungskosten und formale Anforderungen, umfangreiche Buchführungs- und Publizitätspflichten.
4. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)
Definition: Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, die speziell für kleinere Unternehmen mit geringerem Kapitalbedarf geschaffen wurde.
Gründung: Mindeststammkapital von 1 Euro, jedoch müssen jährlich 25% des Gewinns als Rücklage gebildet werden, bis das Stammkapital der GmbH (25.000 Euro) erreicht ist. Die Gründung erfolgt ähnlich wie bei der GmbH.
Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Besteuerung: Die steuerlichen Regelungen sind identisch mit denen der GmbH.
Vorteile: Geringes Startkapital, beschränkte Haftung.
Nachteile: Pflicht zur Rücklagenbildung, niedriges Stammkapital kann zu Akzeptanzproblemen bei Geschäftspartnern führen.
5. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Definition: Die OHG ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet wird.
Gründung: Erfordert einen Gesellschaftsvertrag und die Anmeldung zum Handelsregister.
Haftung: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Besteuerung: Die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärungen versteuert. Zudem unterliegt die OHG der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Vorteile: Einfache Organisation, keine Mindestkapitalanforderungen.
Nachteile: Unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung, potenzielle Konflikte zwischen Gesellschaftern.
6. Kommanditgesellschaft (KG)
Definition: Die KG ist eine Personengesellschaft mit mindestens einem Komplementär (Vollhafter) und einem Kommanditisten (Teilhafter).
Gründung: Erfordert einen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
Haftung: Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage.
Besteuerung: Die steuerlichen Regelungen sind identisch mit denen der OHG.
Vorteile: Kombiniert Vorteile der OHG (einfache Gründung) mit beschränkter Haftung des Kommanditisten.
Nachteile: Komplexere Struktur, unbeschränkte Haftung des Komplementärs.
7. Aktiengesellschaft (AG)
Definition: Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Kapital in Aktien aufgeteilt ist.
Gründung: Erfordert ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Die Gründung ist mit hohen formalen Anforderungen verbunden, einschließlich eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags und der Eintragung ins Handelsregister.
Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Besteuerung: Die AG unterliegt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Aktionäre versteuern Dividenden mit der Abgeltungsteuer.
Vorteile: Gute Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung durch Aktienemission, beschränkte Haftung, hohe Seriosität.
Nachteile: Hohe Gründungskosten, komplexe Struktur und Verwaltung, umfangreiche Publizitätspflichten.
8. Eingetragener Kaufmann (e.K.)
Definition: Ein Einzelunternehmer, der ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist.
Gründung: Einfache Anmeldung beim Handelsregister und beim Gewerbeamt.
Haftung: Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Besteuerung: Der Gewinn wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Inhabers versteuert. Es fallen ggf. auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.
Vorteile: Einfache Gründung, hohe Flexibilität und Entscheidungsfreiheit.
Nachteile: Unbeschränkte Haftung, begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten.
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