Wie funktioniert die (elektronische) Steuererklärung / Elster?

Grundsätzlich sind alle neugegründeten Unternehmen zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet. Ausnahmen müssen vom zuständigen Finanzamt genehmigt werden.

Hierzu ist unter www.elster.de bzw. unter elsteronline.de ein Konto anzulegen (spätestens ab 2020).

Hierüber sind alle Steuerklärungen zu machen.

Zu den Steuererklärungen des Selbständigen zählen:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR)
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung (bei Gewerbetreibenden)
  • Einkommensteuererklärung inkl. Anhänge wie folgt:
    • Anlage S (bei Freiberuflern)
    • Anlage G (bei Gewerbetreibenden)
    • Anlage N (wenn weitere nicht-selbständige Einkünfte vorliegen; auch beim Ehepartner)
    • Anlage Vorsorgeaufwand
    • Anlage AV (wenn z.B. Riesterrenten oder Pensionskassen)
    • Anlage(n) Kind(er)
    • Anlagen andere Einkunftsarten wie Vermietung, Unterhalt usw.

Seit 2015 müssen alle Erklärungen über Elster authentifiziert werden.

Dafür muss man sich über elsteronline.de registrieren.

Man erhält dann von Elster und dem Finanzamt entsprechende Kennworte und Schlüssel, die bei der Erklärung mit Elster aufzurufen bzw. einzusetzen sind.

Informieren Sie sich über weitere interessante Themen im „Gründerwissen“

 

 

1 Kommentar

  1. […] das Finanzamt einen Erhebungs-Erfassungsbogen bearbeiten und einreichen (mittlerweile über den Elsteraccount). Hier sind neben den selbsterklärenden Einträgen insbesondere drei Punkte zu […]