Brauche ich einen Steuerberater?

Grundsätzlich gibt es keine Steuerberatungspflicht.

Der/die steuerpflichtige Unternehmer/in darf ihre steuerlichen Erklärungen auch selbst erledigen.

Oft reicht eine einfache Buchführung (Einnahme-Überschuss-Rechnung) aus, etwa bei Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, GbR oder Freiberuflern.

Hier sind lediglich die Einnahmen und Ausgaben getrennt zu führen, hieraus der Überschuss (Gewinn) zu ermitteln. Der wird dann jährlich dem Finanzamt gemeldet (s. 6. (Elektronische) Steuererklärung / Elster).

Wenn Sie mit Umsatzsteuer arbeiten, sind darüber hinaus die Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu machen (s. https://gruenderscout.de/umsatzsteuer-auch-mehrwertsteuer-genannt/). Von Gründung an monatlich bis auf Widerruf durch das Finanzamt. Irgendwann dürfen Sie dann vierteljährlich voranmelden.

Hier wird angemeldet, welche Umsatz-/Mehrwertsteuern im zurückliegenden Monat/Vierteljahr eingenommen wurden. Gegengerechnet werden die von Ihnen in dem Zeitraum gezahlten Umsatz-/Mehrwertsteuern an Lieferanten bzw. bei Einkäufen.

Bei der jährlichen Steuererklärung sind diese Werte dann abschließend (also mit eventuellen Korrekturen der Anmeldewerte) dem Finanzamt zu erklären.

Dies sind keine allzu komplizierten Vorgänge, erfordern keine dringende Kompetenz eines Steuerberaters. In den meisten Fällen führen Sie sowieso die Einnahmen und Ausgaben selbst und melden diese gesammelt dem Steuerberater / Buchhalter. Sie haben damit die meiste Arbeit schon erledigt.

Sollten Sie es sich trotzdem nicht selbst zutrauen, gibt es auch die Alternative durch einen oft weit kostengünstigeren (selbständigen) Betriebsbuchhalter.

Der darf zwar Ihre Steuererklärung nicht einreichen, hat aber in den allermeisten Fällen auch weit reichende fachliche Kompetenz. Achten Sie darauf, wie weit er Sie buchhalterisch begleiten darf (Vorbereitung, jedoch keine offizielle Bilanz u.ä.).

Betreiben Sie eine Kapitalgesellschaft, so besteht Bilanzierungspflicht (neben einfacher Gewinnermittlung auch aufzustellende Bilanz/Jahresabschluss). Hier ist dann der begleitende Steuerberater meist die einzige Alternative.

In jedem Fall sollte man eher einen Steuerberater beauftragen, wenn steuergestaltende Fragen (Wahl der steuerlich günstigen Gestaltung/Regelung u.ä.) auftauchen.

Das Honorar des Steuerberaters bemisst sich grundsätzlich nach einer umsatz- oder gewinnabhängigen Gebührenordnung, kann aber auch individuell vereinbart werden.

Bedenken Sie bitte, dass neben dem monatlichen Honorar immer mit Jahresabschluss- bzw. Steuererklärungskosten zu rechnen ist, die Sie mit erfragen sollten.

In jedem Fall sollte man Aufwand und Nutzen abwägen und eine angemessene Regelung (gemessen an den Einnahmen) gerade zum Unternehmensstart anstreben. Hier sind viele Steuerberater auch offen für angemessene Regelungen zu einer längerfristigen Zusammenarbeit, die beide Seiten leisten können.

Und nicht alle Steuerberater/Buchhalter sind für Ihr Unternehmen die richtigen: Fragen Sie deshalb auch nach passenden Referenzen beim Steuerberater/Buchhalter oder fragen Sie Bekannte nach Empfehlungen.

Eine Begleitung durch den Steuerberater entbindet Sie nicht prinzipiell von Erklärungsfristen oder den Konsequenzen bei steuerlichen Fehlern. Sie sind und bleiben stets der Steuerpflichtige! Sie zahlen trotzdem alle Säumniszuschläge und Strafen selbst! Grundsätzlich sind Sie nämlich selbst verantwortlich auf Fristen zu achten, auch wenn dies eigentlich eine kompetente steuerberatende Begleitung leisten können sollte.

Bedenken Sie bitte auch, dass der Steuerberater Pfandrecht auf Ihre Unterlagen (wenn sie bei ihm liegen) hat, wenn Sie ihn nicht wie vereinbart bezahlen. Im Extremfall fehlen Ihnen die Unterlagen dann für eine fristgerechte Steuererklärung.

Unbedingt empfehlenswert ist daher immer, sich die buchhalterischen/steuerlichen Voraussetzungen und Abläufe wenigstens grundlegend vertraut zu machen. Das ist eine wichtige Kompetenz für Selbständige, um ein wirtschaftliches Unternehmen zu führen. Geben Sie also nicht die Unternehmensführung in andere Hände, sondern suchen Sie einen kompetenten Fachpartner für diese Aufgaben.

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