FAQ für Gründer
FAQ für Gründer
Wir beantworten euch die am meisten gestellten Fragen von Gründern.
Abschreibungen - Alle Anlagevermögen/Wertgegenstände, die nicht unmittelbar verbraucht werden oder als Dienstleistung in Anspruch genommen werden, dürfen nicht sofort und in voller Höhe als Aufwand/Kosten abgesetzt werden, soweit deren Anschaffungswert über 800,- Euro netto (also ohne Umsatzsteuer) liegt. Darüber gelten bestimmte Abschreibungsregeln, nach denen diese Ausgaben über mehrere Jahre verteilt geltend als Ausgaben geltend gemacht werden können. Mehr dazu:
Was sind Abschreibungen? - Gruenderscout - Existenzgründungs- und Businessberatung
AVGS - Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter ausstellen. Hiermit können Gründer ein kostenloses Coaching oder bestimmte Bildungsmaßnahmen kostenlos bei einem zertifizierten Bildungsträger in Anspruch nehmen. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gibt es z.B. für gezielte berufliche Fortbildung, Bewerbungstraining, Jobcoaching, Existenzgründungscoaching. Zu beantragen ist der AVGS beim zuständigen Jobvermittler.
Eigenleistungsfähigkeit - Grundsätzlich wird der Gründungszuschuss nur gewährt, soweit die so genannte Eigenleistungsfähigkeit während der Förderung nicht gegeben ist. Wenn die Gewinne also während der Förderung nicht für die Deckung der privaten Bedarfe ausreichen, ist diese Voraussetzung erfüllt. Eigenleistungsfähig ist, wer aus den selbständigen Einkünften ohne den Gründungszuschuss seine privaten Bedarfe decken kann. Einfach gesagt: Wer so viele Gewinne erwartet aus seiner Selbständigkeit, dass er sein privates Auskommen damit sichert, dem wird der Gründungszuschuss dagegen verwehrt. Die Eigenleistungsfähigkeit wird beim Antrag auf Gründungzuschuss im Businessplan dargelegt.
Einnahme-Überschuss-Rechnung - Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist die regelmäßige Gewinnermittlung für alle Unternehmen, die keine Bilanzierungspflicht oder Pflicht zur doppelten Buchführung haben. Die Pflicht ergibt sich entweder aus der Gesellschaftsform oder den Umsatzgrößen. Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung werden vereinfacht gesagt allen Einnahmen die Ausgaben gegenübergestellt und aus deren Differenz der Gewinn ermittelt, der in der Regel auch maßgeblich für die Besteuerung des Gewinns eines solchen Unternehmens ist.
Einstiegsgeld – das Einstiegsgeld kann vom Jobcenter selbständigen Gründern zusätzlich zum ALG II (so genanntes Hartz IV) gewährt werden, die ein tragfähige Geschäftsmodell z.B. anhand eines Businessplans nachweisen. Das Einstiegsgeld kann bis zu zwei Jahre gewährt werden, wird meist für ein halbes oder ein Jahr bewilligt. Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Regelanspruch (2020: 432,- Euro monatlich). Hiervon beträgt das Einstiegsgeld 50% je Monat.
Einzelunternehmer – ist die einfachste und üblichste Form der gewerblichen Selbständigkeit / eines Gewerbes. Der Einzelunternehmer ist alleiniger Unternehmensinhaber und voll – auch mit seinem Privatvermögen – haftbar. Hierzu empfehlen wir:
Wie finde ich die richtige Rechtsform? - Gruenderscout - Existenzgründungs- und Businessberatung
Elster – ist die elektronische Plattform der Finanzämter zur Steuererklärung. Mit äußerst wenigen Ausnahmen sind alle selbständigen Unternehmer verpflichtet, ihre steuerlichen Anmeldungen und Erklärungen über Elster elektronisch abzugeben, seit 2020 zwingend online über elsteronline.de. Das Elster-Konto ist dort einzurichten. Mehr zu Elster unter:
Wie funktioniert das Elster Formular? - Gruenderscout - Existenzgründungs- und Businessberatung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss jeder ausfüllen, der eine Selbständigkeit anmeldet. Wer ein Gewerbe anmeldet, füllt ihn nach der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Kommune/Stadt aus. Die Vorlage dazu findet sich im Elster-Account des Steuerpflichtigen oder unter Formulare. Hier ist besondere Sorgfalt bei den Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften (Steuervorauszahlung) und zur Kleinunternehmerregelung sowie zur Umsatzsteuer zu treffen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag:
Selbständig machen - Anmeldung beim Finanzamt - Gruenderscout - Existenzgründungs- und Businessberatung
Freiberuf – eine freiberufliche Selbständigkeit können Gründer anmelden, wenn sie einen so genannten Katalogberuf ausüben, wie Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt, Journalist, Dolmetscher, Künstler etc.. Daneben können alle die einen Freiberuf anmelden, die eine entsprechende Ausbildung vorweisen und eine als kreativ zu sehende Tätigkeit ausüben. Hierzu empfehlen wir:
Wie finde ich die richtige Rechtsform? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
Freiberufliche Tätigkeit – s. Freiberuf.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung – Gründer, die zuvor in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert waren, können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit abschließen. Deren Beitrag liegt derzeit (2020) bei 77,87 Euro monatlich. Im Gründungsjahr und dem darauffolgenden Jahr ist der Beitrag auf 50% reduziert. Die Höhe des Arbeitslosengeldes daraus richtet sich nach dem höchsten Bildungsabschluss, nicht dem letzten Einkommen. Lesen Sie dazu auch bei uns:
Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer sinnvoll? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
GbR – eine GbR ist der unternehmerische Zusammenschluss mehrerer Einzelunternehmer. Die grundsätzliche Regelung im BGB sieht vor, dass alle die gleichen Anteile an der GBR haben, Es sei denn, ein Gesellschaftsvertrag regelt dies anders. Hierzu empfehlen wir:
Wie finde ich die richtige Rechtsform? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - s. GbR.
Gewerbe – Gewerbe ist die gewöhnliche Form der selbständigen Tätigkeit. Außer den freiberuflichen Tätigkeiten sind dies alle anderen Selbständigkeiten. Hierzu empfehlen wir:
Gewerbeanmeldung – Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt mittels Formular und dem persönlichen Ausweis.
Die Formulare gibt es auch oft online bei der jeweiligen Kommune, manchmal sogar schon als direkte elektronische Anmeldung mithilfe des elektronischen Personalausweises.
GmbH – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die meistverbreitete Kapitalgesellschaft. Hier ist die Haftung in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Gesellschaftsvermögen (auch Stammeinlage genannt), muss mindestens 25.000,- Euro betragen und von den Gesellschaftern (Eigentümern) der GmbH eingebracht werden. Wie viele Anteile jeder Gesellschafter hat, bestimmt der Gesellschaftsvertrag. Eine GmbH darf einen fiktiven Namen führen, da sie im Handelsregister eingetragen ist. Hierzu empfehlen wir:
Wie finde ich die richtige Rechtsform? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
Gründungszuschuss - Bezieher von Arbeitslosengeld I, unter Umständen auch anderer Leistungen nach SGB III, die durch Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung durch den Gründungszuschuss gefördert werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe des Gründungzuschusses bemisst sich wesentlich nach der ALG-I-Leistung. Der Antrag ist fristgerecht 150 Tage vor Ablauf des Arbeitslosengeldbezugs bei der Agentur für Arbeit zustellen. Hierfür braucht man u.a. einen Businessplan, der nachweist, dass keine Eigenleistungsfähigkeit zu Beginn besteht und die Selbständigkeit nach dem Gründungszuschuss alleine tragfähig ist. Hierzu finden Sie noch mehr unter:
Gründungszuschuss Existenzgründer - Gruenderscout - Existenzgründungs- und Businessberatung
Kapitalgesellschaft – als Kapitalgesellschaft gelte alle Unternehmensformen, die die persönliche (private) Haftung ausschließen und eine fiktiven, also keinen persönlichen Namen, tragen dürfen. Zu den Kapitalgesellschaften zählen UG, GmbH, AG etc.. Hierzu empfehlen wir:
Wie finde ich die richtige Rechtsform? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
Kleingewerbe – Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch). Nicht zu verwechseln mit der Kleinunternehmerregelung. Der Begriff wird oft als Synonym für Nebengewerbe genutzt oder für alle Selbständigkeiten, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.
Kleinunternehmerregelung – Bei der Anmeldung einer Selbständigkeit beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann ein Gründer wählen, ob er auf den Umsatzsteueraufschlag verzichten will. Die ist hilfreich, wenn man durch niedrige Preise zusätzlich (Privat-) Kunden gewinnen kann. Dies ist jedoch nur bis zu einem Umsatz von 22.000,- Euro pro Jahr möglich (oder max. ein weiteres Jahr bis 50.000,- Euro). Darüber muss Umsatzsteuer aufgeschlagen werden. Also müssen Sie, wenn Sie diesen Umsatz übertreffen wollen, den Kunden spätestens dann die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Ob man die Regelung in Anspruch nimmt, ist also genau abzuwägen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag:
Soll ich die Kleinunternehmerregelung wählen? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
Kranken- und Pflegeversicherung – Es besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Man kann sich als Selbständiger aber zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung entscheiden. Zu Beginn empfiehlt sich in der Regel eine gesetzliche Versicherung. Der Mindestbeitrag liegt derzeit monatlich bei 1.083,33 Euro x dem entsprechenden Beitragssatz (das sind ca. 180,00 Euro). Darüber gilt monatlich: (Bruttoeinkommen (in der Regel der Gewinn je Jahr) x dem entsprechenden Beitragssatz) / 12 Monate. In der privaten Krankenversicherung gelten individuelle Tarife. Achtung: In der privaten Versicherung muss auch für jedes nicht beruflich tätige Familienmitglied zusätzlich gezahlt werden. Weiteres dazu:
Welche Krankenversicherung und Pflegeversicherung brauche ich? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
Nebengewerbe / Nebenerwerb – bei der Gewerbeanmeldung kann man angeben, ob man sein Unternehmen zunächst im Nebenerwerb anmelden möchte. Das hat oft den Grund in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, während einer Arbeitslosigkeit oder betreffend Kammerbeiträgen. Hierzu empfehlen wir:
Wie finde ich die richtige Rechtsform? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
Rechnung – Rechnungen müssen enthalten:
- vollständige postalische Adresse des Unternehmens
- richtige Firmierung: Bei Einzelunternehmen und Freiberuflern der vollständige Name
- Steuernummer, wenn keine Umsatzsteuer-ID vorliegt (ist meist die persönliche Steuernummer oder je nachdem die Betriebssteuernummer bei Gewerbe)
- Alternativ, wenn vorhanden, in jedem Fall die Umsatzsteuer-ID
- Datum der Rechnungsstellung
- Leistungsart
- Leistungseinheit
- Leistungspreis je Einheit und gesamt
- Gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer und deren Satz (z.B. 19%) und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer
- Gesamtpreis netto und inklusive Umsatzsteuer
- Bei Kleinunternehmerregelung (also ohne MwSt-Berechnung) muss auf eben jene Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden, z.B. wie folgt: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- Eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer:
- entweder als insgesamt fortlaufende Nummer
- oder als innerhalb einer Kundennummer fortlaufende Nummer
- oder als mit vor- oder nachgestellter Jahreszahl pro Jahr fortlaufender Nummer
- es ist erlaubt, Nummern auszulassen, soweit dokumentiert ist, welche und warum (man will ja vielleicht nicht dem ersten Kunden offenlegen, dass er der erste ist; oft empfiehlt sich hier eine zweigliedrige Nummerierung, also etwa mit Kundennummer und kundenbezogener fortlaufender Nummer
Steuererklärung – zu den Steuererklärungen des selbständigen Unternehmers zählen in der Regel: Einnahme-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Erklärung, Gewerbesteuererklärung (bei Gewerbe), Anlage S zur Einkommensteuer (bei Freiberuf), Anlage G (bei Gewerbe). Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist zu Beginn monatlich zu erklären / abzugeben, später dann quartalsweise alle 3 Monate zum 10.Januar (für die Monate Oktober, November, Dezember), zum 10.April (für die Monate Januar, Februar, März), ), zum 10.Juli (für die Monate April, Mai, Juni), ), zum 10.Oktober (für die Monate Juli, August, September). Die anderen Erklärungen sind jährlich einzureichen, und zwar bis zum 31. Juli des Folgejahres, bei genehmigter Fristverlängerung oder Einschaltung eines Steuerberaters bis 31.Dezember.
Steuerklassen – Die Steuerklassen dienen lediglich dazu, erkennbare Freibeträge sofort zu berücksichtigen, um eine zu hohe oder zu niedrige Steuervorauszahlung zu vermeiden. Am Ende jedoch zahlen alle die gleichen Steuern. Je nach dem zahlt man also etwas mehr voraus und erhält ggf. eine Erstattung oder man zahlt weniger voraus und muss mit Nachzahlungen rechnen.
Steuervorauszahlung– Als selbständiger Unternehmer wird man zur Steuervorauszahlung veranlagt. Diese richtet sich zu Beginn nach den Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Nach der ersten Steuererklärung zum selbständigen Unternehmen richtet sie sich nach den vom Finanzamt ermittelten Steuern. Die Steuervorauszahlung ist alle 3 Monate (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember) fällig. Als Faustformel gilt: Zuletzt festgesetzte Steuer eines Jahres geteilt durch 4 ergibt die je Quartal fällige Vorauszahlung. Die Vorauszahlungen werden dann bei der nächsten Steuerfestsetzung mit den errechneten Steuern verrechnet. Hat man zu wenig gezahlt, muss nachgezahlt werden und die Vorauszahlung wird entsprechend erhöht. Hat man zu viel gezahlt, erhält man eine Erstattung und die Vorauszahlung wird herabgesetzt. Das setzt sich dann Jahr für Jahr fort. Es ähnelt den monatlichen Stromabschlägen, die auch jedes Jahr neu festgesetzt werden, nachdem festgestellt wurde, ob zu hohe oder zu niedrige Abschläge gezahlt wurden. Auch hier:
Wann kommt die Steuervorauszahlung? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
UG– Die Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) ist die kleinstmögliche Kapitalgesellschaft ohne persönliche, also private Haftung. Hier ist wie in der GmbH die Haftung in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Gesellschaftsvermögen (auch Stammeinlage genannt), muss hier > 0 Euro betragen und von den Gesellschaftern (Eigentümern) der UG eingebracht werden. Aus den Gewinnen der Gesellschaft müssen allerdings jedes Jahr mindestens 25% in das Gesellschaftsvermögen eingebracht werden, bis mindestens 25.000,- Euro erreicht sind. Wie viele Anteile jeder Gesellschafter hat, bestimmt der Gesellschaftsvertrag. Die UG ist eine gute Alternative, wenn man die Haftung beschränken will, aber zu Beginn keine ausreichenden Vermögen zur Gründung einer GmbH hat. Eine UG darf einen fiktiven Namen führen, da sie im Handelsregister eingetragen ist. Hierzu empfehlen wir:
Wie finde ich die richtige Rechtsform? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
Umsatzsteuer– die Umsatzsteuer ist das, was die meisten als Mehrwertsteuer kennen. Unternehmerische wertschöpfende Tätigkeiten bzw. Umsätze werden bei der Veräußerung mit Umsatzsteuer beaufschlagt (zurzeit 19% oder 7%, coronabedingt zeitweise gekürzt auf 16% und 5%). Gründer können sich zu Beginn entscheiden, ob Sie Ihre Umsätze mit oder ohne Umsatzsteuer verrechnen wollen. Hier sind aber bestimmte Umsatzgrenzen zu beachten (s. unter Kleinunternehmerregelung). Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist zu Beginn monatlich zu erklären / abzugeben, später dann quartalsweise alle 3 Monate zum 10.Januar (für die Monate Oktober, November, Dezember), zum 10.April (für die Monate Januar, Februar, März), ), zum 10.Juli (für die Monate April, Mai, Juni), ), zum 10.Oktober (für die Monate Juli, August, September). Die Umsatzsteuer-Erklärung ist jährlich einzureichen, und zwar bis zum 31. Juli des Folgejahres, bei genehmigter Fristverlängerung oder Einschaltung eines Steuerberaters bis 31.Dezember. Mehr zur Umsatzsteuer unter:
Wie gehe ich mit Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) um? – Gruenderscout – Existenzgründungs- und Businessberatung
Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) – s. UG
Vorsteuer – ist das Gegenstück der Umsatzsteuer. Selbständige Kunden, die Rechnungen mit Umsatzsteuer erhalten, können diese Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt zur Erstattung geltend machen.
Siegfried Kuhl
Von der Geschäftsidee bis zur erfolgreichen Gründung. Fehler vermeiden und erfolgreich gründen.
Tryfon Vainas
Existenzgründung und Digital Business sind die Themen des Beraters.