Wie finde ich die richtige Rechtsform?

Was ist die richtige Rechtsform zur Existenzgründung?

Eine der ersten Fragen, nachdem das eigentliche Geschäftsmodell steht, ist: „Wie finde ich die richtige Rechtsform bei der Gründung?“

Hier kann man den ersten Schritt anhand folgender Fragen überlegen:

  1. Gründe ich alleine oder mit Partnern?
  2. Habe ich klare und regelmäßig zu erwartende Haftungsrisiken, etwa durch den Verkauf von Produkten oder z.B. handwerklichen Leistungen oder durch zu erwartende hohe Verbindlichkeiten oder ähnliches?

In diesen Fällen sollte man auf jeden Fall über eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft wie etwa GmbH , UG (haftungsbeschränkt) oder AG nachdenken.

So sinnig und sinnvoll eine Unternehmung mit mehreren Partnern oder Teamgründung auch sein mag und so wichtig auch das gegenseitige Vertrauen ist, so zeigt die Praxis doch immer wieder, dass es besser ist, klare Trennlinien zu setzen. Man unternimmt gemeinsam, aber man haftet auch gemeinschaftlich, egal, ob es der eigene Fehler oder der des Partners ist. Darunter muss nicht zwangsläufig das partnerschaftliche Verhältnis leiden. Oft kommen ja auch private Umstände oder Veränderungen bei jedem Einzelnen dazu, die das gemeinschaftliche Unternehmen plötzlich belasten und damit alle Gesellschafter gefährden. Umso besser ist es dann, wenn klare Haftungsgrenzen bestehen.

Gemeinschaftlich agieren kann man aber auch auf andere Weise als dass man dies sofort in eine gemeinschaftliche Unternehmung münden lassen muss.

Habe ich klare Haftungsrisiken, etwa über ein Produkthaftung, Werkverträge oder handwerkliche Arbeiten, sollte eine haftungsbeschränkte Rechtsform auch das Gebot der Stunde sein. Hier haftet nur das Gesellschaftskapital in Höhe des eingelegten Kapitals und nicht jeder Gesellschafter auch mit seinem Privatvermögen.  D.h. auch, wer alleine gründet und solche Haftungsrisiken zu erwarten hat, sollte über eine Kapitalgesellschaft wie UG oder GmbH nachdenken.

Es gilt jedoch zu beachten:

  1. Es sind Kapitaleinlagen zu tätigen (bei einer GmbH in der Regel 25.000,- Euro, bei der UG zwar nur mindestens 1,- Euro, jedoch sind regelmäßig Gewinnanteile von 25% dem Gesellschaftskapital zuzufügen, bis 25.000,- Euro erreicht sind)
  2. Fahrlässigkeiten oder Vorsatz der Gesellschafter können dennoch zu einer Ausweitung der Haftung in das Privatvermögen führen.
  3. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie GmbH , UG (haftungsbeschränkt) oder AG ist natürlich kostspielig. Nicht nur wegen der – bei einer UG allerdings sehr überschaubaren – Mindestkapitaleinlage. Hier sind allen voran Bilanzierungspflichten, Eröffnungsbilanzen, Handelsregistereinträge, Gesellschafterverträge usw. zu benennen, die gleich zu Beginn mit mittleren bis hohen vierstelligen Eurobeträgen zu Buche schlagen und auch zu laufenden Kosten wie Bilanzerstellung führen.
  4. Es besteht Gewerbesteuerpflicht und die wird ab dem ersten Euro Gewinn fällig
  5. Das Insolvenzrecht ist besonders zu beachten, da für die Überschuldung das Gesellschaftsvermögen maßgeblich ist. Besonders bei UGs mit geringer Kapitaleinlage kann es schnell zu einer formellen Insolvenz(verschleppung)
  6. Nur, weil man eine GmbH, UG oder AG ist, gelangt man nicht leichter an Kredite oder Lieferung auf Rechnung. Letztlich zählen dafür das Unternehmensvermögen und die Bonität sowie die Betriebserfolge, die gerade bei neuen oder jungen Unternehmen noch gar nicht vorgewiesen werden können. Kreditgeber oder auch Lieferanten greifen daher immer wieder darauf zurück, Verträge mit den Gesellschaftern selbst zu schließen, um auch auf deren Privatvermögen zugreifen zu können oder liefern nur gegen Vorkasse.

Was, wenn keine generellen Haftungsrisiken bestehen oder man alleine gründen will?

Sind die allgemeinen Haftungsrisiken nicht gegeben und gründet man alleine, so bietet sich in der Regel für den Beginn die klassische gewerbliche Einzelunternehmung oder die freiberufliche Tätigkeit an, schon der geringen Aufwände für Buchführung und Kosten bei Gründung und Anmeldung wegen. Beide gehören zu den so genannten Personengesellschaften.

Ob es dann eine gewerbliche Einzelunternehmung wird oder ein Freiberuf, hängt im Wesentlichen davon ab, was das Unternehmen anbietet.

Hier sollte man bedenken:

  1. Verkaufe ich überwiegend und nicht nur beiläufig (dazu gibt es klare Regelungen) Produkte, dann ist eine Freiberuflichkeit nicht möglich
  2. Bin ich Dienstleister, kommt es darauf an, welche Dienstleistungen angeboten werden.

Dienstleistungen, die wiederkehrend immer die gleichen Tätigkeiten beinhalten bzw. nicht auftragsbezogen kreativ, also immer wieder neu zu gestalten sind, können auch nur als gewerbliches Unternehmen angeboten werden.

Der Freiberuf ist allen zugänglich, die entweder per Gesetz als Freiberufler anerkannt sind (so genannte Katalogberufe wie z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Journalist, Physiotherapeut, medizinischer Masseur, Dolmetscher, Arzt) oder eben eine kreative Tätigkeit ausüben und in der Regel eine höhere, meist akademische Bildung zu ihrer Tätigkeit vorweisen können.

Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht und sind auch bis auf wenige Berufsstände wie Anwaltskammern o.ä.  nicht kammerpflichtig.

Letztlich liegt der Vorteil des Freiberufs aber eigentlich nur im Wegfall der Kosten für die Gewerbeanmeldung (ca. 26,- Euro) und der vereinfachten Buchführung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung, die aber auch bei kleinen Gewerbebetrieben ausreichen kann, und dem Wegfall von (ab einer bestimmten Unternehmensgröße verpflichtenden) statistischen Meldungen und dem Entfall der Gewerbesteuererklärung.

Gewerbesteuer wird auch für gewerbetreibende Einzelunternehmer erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500,- Euro jährlich fällig.

Zu beachten ist:

  1. Beim Freiberufler ist der Gewinn voll den privaten Einkünften zuzurechnen und zusammen einkommensteuerpflichtig. Beim Gewerbe kann es je nach Gesellschaftsform anders zugerechnet und versteuert werden. Prinzipiell ist es beim Einzelunternehmer jedoch steuerlich anzusetzen wie beim Freiberufler.
  2. Der Freiberufler führt in der Regel die Tätigkeiten selbst aus und hat keinen regelmäßigen Personalstamm.

Will oder muss man trotz aller Haftungsrisiken dennoch mit Partnern gemeinschaftlich arbeiten, bieten sich neben der Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG auch an:

  1. Getrennte eigenständige Unternehmen, die per Rechnung miteinander arbeiten
  2. Die parallele Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für gemeinschaftliche Aufträge oder Unternehmungen, in der klar geregelt ist, wie gemeinschaftliche Aufträge behandelt und aufgeteilt werden.
  3. Bei Freiberuflern eine so genannte Partnerschaftsgesellschaft (Zusammenschluss mehrerer Freiberufler)

Oft ist dies der Fall, wenn man den Kunden gegenüber oder auftrags-/projektbezogen gemeinschaftlich auftreten will oder muss oder zu Beginn das Kapital für eine Kapitalgesellschaft nicht ausreicht.

Übrigens: Um eine Firma handelt es sich nur, wenn diese eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, also nur bei einer Kapitalgesellschaft, die als solches in einem Register eingetragen ist.

Generell ist die Rechtsform frei wählbar, allerdings gelten für die jeweiligen Rechtsformen unterschiedliche Voraussetzungen und jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist sehr wichtig, jedoch nicht immer ganz einfach. Schließlich fällt die Wahl umso er schwerer, wenn viele Faktoren zu beachten sind und viele Möglichkeiten bestehen wie in Deutschland.

Bleibt es immer bei der gleichen Rechtsform?

Ein klares: kann sein, muss aber nicht und kommt darauf an.

Egal, ob das Unternehmen wächst, seine Risiken steigen oder weitere Gesellschafter hinzukommen. Oder sich Gesetzeslagen ändern, die private Einkommenssituation und damit die steuerlichen Auswirkungen zu beachten sind.

Im Laufe einer Selbständigkeit und im weiteren Verlauf des Unternehmens kann es also sein, dass die Rechtsform mehrmals wechselt.

Hat die Rechtsform Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht?

Ein klares Nein! Ob man mit der so genannten Kleinunternehmerregelung oder doch mit Berechnung der Mehrwertsteuer tätig wird, ist keine Frage der Rechtsform. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zur Kleinunternehmerregelung hier >> [Link zum Artikel]

Spielt immer nur eine Rolle, was ich selbständig betreibe?

Ab einem bestimmten Komplexitätsgrad, also, wenn viele Faktoren sowohl auf unternehmerischer wie auch privater Seite der Unternehmer zu beachten sind, wird es umso schwieriger, ohne (steuer)beratende Unterstützung die richtige Wahl zu treffen, denn nicht nur die Rechtsform selbst, sondern auch die steuerliche Wirkungen sind unbedingt zu beachten.

So kann es vom Unternehmensmodell her richtig sein, eine Freiberuflichkeit oder Einzelunternehmung anzumelden, der private Steuersatz ist jedoch (wegen weiterer Einkünfte auch des Ehepartners z,B.) so hoch, dass eine Kapitalgesellschaft die bessere steuerliche Wahl ist.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist daher meist auch eine individuelle Entscheidung, weshalb die Ausführungen hier nur einen Überblick schaffen sollen. Daher empfehlen wir eine individuelle Betrachtung, die wir Ihnen in einer kostenfreien Erstberatung gerne anbieten. In den meisten Fällen wird die Entscheidung dann auch schon klar.

Informieren Sie sich über weitere interessante Themen im „Gründerwissen“

 

 

1 Kommentar

  1. […] Die beste Versicherung gegen Haftungsrisiken ist immer noch, die richtige Rechtsform zu wählen. Siehe hierzu auch: https://gruenderscout.de/rechtsformen/. […]