Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer sinnvoll?

Ist als Existenzgründer eine Arbeitslosenversicherung sinnvoll?

Eine der wichtigsten Fragen für Existenzgründer, nachdem das eigentliche Geschäftsmodell zur Existenzgründung steht, ist: „Ist als Existenzgründer eine Arbeitslosenversicherung sinnvoll?“ Eine Existenzgründung ist immer eine Frage der Absicherung des Unternehmens, aber auch eine der persönlichen Absicherung, wenn die Existenzgründung nicht so läuft wie geplant.

Der Existenzgründer hat selbst meist finanzielle Verpflichtungen und möchte auch seinen Lebensunterhalt und sein Auskommen gesichert sehen, wenn die Existenzgründung nicht so läuft wie geplant.

Was passiert in der Regel, wenn die Selbständigkeit wieder aufgegeben wird?

Entweder man hat selbst genug eigene Finanzreserven, bis sich wieder ein Einkommen einstellt. Oder man sichert sich dagegen ab. Eine der sinnvollsten Absicherungen ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Diese kann man bis zu 30 bzw. 90 Tage nach der Gründung beantragen. Innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen sie mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.

Der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt für Selbständige bei 76,44 Euro (alte Bundesländer) bzw. 72,24 Euro (neue Bundesländer).
Für Gründer gelten jedoch zu Beginn attraktive Sonderregelungen: ab dem Zeitpunkt der Gründung plus dem folgenden Kalenderjahr zahlen sie pro Monat nur die Hälfte: 38,22 Euro (West) und 36,12 Euro (Ost).

Man ist verpflichtet 5 Jahre die Beiträge zu zahlen.

Entsprechend dem angerechneten „Beitragszeitraum“ ergeben sich entsprechende Ansprüche. Ab einem Jahr Betrag besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeldleistungen von 6 Monaten. Im Höchstfall bei 48 Monaten anrechenbarer Beitragszeit und mit Vollendung des 58. Lebensjahres 24 Monate.

Selbstständige können sich als erwerbslos melden, wenn beispielsweise eine Auftragsflaute oder keine Einnahmen vorliegen und ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt.

Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosengeldleistungen berechnen sich individuell, in der Regel aber nach den vorliegenden Qualifikationen und dem Familienstand.
So erhält man beispielsweise in Steuerklasse III ohne Kind entsprechend dem vorliegenden Abschluss:

  • Hoch-/Fachhochschule (Q-Gruppe 1) 1624,50 €
  • Fachschule/Meister (Q-Gruppe 2) 1405,50 €
  • Abgeschlossener Ausbildungsberuf (Q-Gruppe 3) 1177,50 €
  • Keine Ausbildung (Q-Gruppe 4) 917,40 €

Was passiert ohne Arbeitslosenversicherung?

Wenn beispielsweise eine Auftragsflaute oder keine Einnahmen vorliegen und auch keine Arbeitslosenversicherung kann man sich an das Jobcenter wenden, um die Grundsicherung zu beantragen.
Hier trägt das Jobcenter die gesetzlichen Leistungen für das Existenzminimum (ALG II inkl. so gen. Hartz IV).
Aber Achtung: Dazu werden alle vorliegenden Vermögen mit einbezogen sowie die weiteren Einkünfte, also beispielsweise die Einkommen eines Ehepartners. Sind diese zu hoch, tritt keine Grundsicherung ein. Oder nur so viel, wie für die Grundsicherung fehlt.

Gibt es eine Faustregel, wann sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung lohnt?

In den meisten Fällen lohnt sich gerade wegen der geringen Beiträge zu Beginn diese Absicherung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
Einfaches Rechenbeispiel: Hat man 1 Jahr eingezahlt, also 12 Monate lang den ermäßigten Beitragssatz, so hat man insgesamt höchstens 458,64 Euro einbezahlt, rentiert sich schon im ersten Monate der Arbeitslosigkeit dieser Beitrag. Bei 2 Jahren lohnt es sich mindestens nach 2 Monaten Arbeitslosigkeit usw.

In jedem Fall lohnt es sich umso eher, je höher die eigene Qualifikation ist. Genau so kann man das rein betriebswirtschaftlich betrachtet für sich bewerten. Man könnte vereinfacht sagen, dass sich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung unter Umständen nur dann nicht lohnt, wenn man alleinstehend und ohne Ausbildung sowie ohne Vermögen ist, da rein nüchtern gerechnet die Leistungen zur Grundsicherung ähnlich hoch ausfallen, ohne Beiträge gezahlt zu haben.

Lassen Sie sich in jedem Fall ihren individuellen Anspruch ausrechnen von der Agentur für Arbeit.
Informationen auch unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf

In jedem Fall sollte man seine individuelle Situation genauestens mit Fachleuten unter die Lupe nehmen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, dafür die richtigen Schritte zu planen.

 

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