Welche Krankenversicherung und Pflegeversicherung brauche ich?
Die Krankenversicherung fragt jährlich nach den erwarteten Bruttoeinkünften.
Damit sind die Gewinne vor Steuern und Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie vor Abzug weiterer Sonderausgaben (Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Kinderbetreuungskosten, private PKW-Haftpflicht, Risiko-Lebensversicherung etc.) gemeint.
Nach Ablauf des Jahres fordert die Krankenkasse den Steuerbescheid ein, um dann eventuelle Nachzahlungen zu verlangen.
Daher ggf. „tiefstapeln“ bei der Prognose und ggf. nachzahlen, wenn das Einkommen doch höher geworden ist als ggü. der Krankenkasse prognostiziert.
Weist der Steuerbescheid niedrigere Ist-Werte auf als ursprünglich ggü. der Krankenkasse prognostiziert, so gibt es Erstattungen.
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie Sonderausgaben wie oben genannt sind abzugsfähig bei der Einkommensteuer.
Für Selbständige gilt ab 2019 eine vergünstigte Regelung als zuvor. Die künftige Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt 1.083,33 Euro (bislang 2.283,75 Euro) monatlich. Wer nicht mehr als dies als Bruttoeinkommen erzielt, zahlt 158,17 Euro monatlichen Krankenkassenbeitrag. Ansonsten gelten die krankenkassenspezifischen Beitragssätze von mindestens 14,6% auf das Einkommen (oder höher je nach Kasse und Zusatzbeitrag).
Bei der Pflegeversicherung gilt ab dem 01.01.2019 einen Beitragssatz von 3,05% (3,30% für Kinderlose).
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