Sinnvolle Versicherungen für Existenzgründer

Versicherungen für Existenzgründer – was ist sinnvoll?

Zunächst einmal vorab: Verpflichtende Versicherungen für Existenzgründer sind nur Kranken- und Pflegeversicherung. Hierzu unser Beitrag: https://gruenderscout.de/kranken-und-pflegeversicherung/.

Zur Altersvorsorge hatten wir hier berichtet: https://gruenderscout.de/altersvorsorge-rente/.

Sowie zur Arbeitslosenversicherung hier: https://gruenderscout.de/arbeitslosenversicherung-existenzgruender/.

Daher konzentrieren wir uns hier auf Sachversicherungen und persönliche Versicherungen wie Haftpflicht und Rechtschutz, aber auch Berufsunfähigkeit.

Letztlich geht es bei diesen Versicherungen vor allem um die Absicherung des Unternehmens und der Gründer gegen Ansprüche Dritter oder eigenen Schaden.

Welche Risiken für das Unternehmen sollte ich versichern?

Es gibt leider keine Versicherung, die alle Risiken eines Unternehmens absichert. Daher gibt es auch das allseits bekannte unternehmerische Risiko.

Daher sollte man stets eine Risikoanalyse machen, welche Risiken das Unternehmen überhaupt betreffen könnten. Und, wie hoch diese Risiken einzuschätzen sind.

Zu unterscheiden sind hier in erster Linie Haftungsrisiken und Sachrisiken, wie Transport, Einbruch. Diebstahl oder Betriebsunterbrechung.

Die beste Versicherung gegen Haftungsrisiken ist immer noch, die richtige Rechtsform zu wählen. Siehe hierzu auch: https://gruenderscout.de/rechtsformen/.

Soweit die Geschäftsführung oder Gesellschafter nicht grob fahrlässig handeln oder mit Vorsatz, haften bei einer UG oder GmbH keine Gesellschafter persönlich, sondern maximal mit ihrem in das Unternehmen eingelegten Kapital. Das gilt natürlich auch für die Haftung für Verbindlichkeiten wie Darlehen.

Und da ist dann auch schon Schluss mit sinnvollen Versicherungen zur Haftung. Denn letztlich gibt es außer dem keine ausgesprochene Versicherung gegen Haftungsrisiken.
Und wenn, dann nur in Spezialfällen bzw. mit sehr teuren Beiträgen, die sich nur rentieren, wenn das Haftungsrisiko regelmäßig und hoch ist.

Gleichwohl gibt es die Kreditversicherung, die aber eher das Kreditrisiko des Kreditgebers als die des Unternehmens sichert, auch wenn das Unternehmen sie letztlich zahlt.

Und es gibt Versicherungen für Geschäftsführungen und Vorstände, die sogenannten D&O-Versicherung, die auch für Gründer und Startups interessant sein können, damit das private Vermögen der Gesellschafter bzw. Unternehmer geschützt bleibt. Das kann bedroht sein, wenn etwa der Vorwurf erhoben wird, dass die Geschäftsführung/Gesellschafter fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt haben. Doch Vorsicht: Gerade dann wissen die Versicherer sich immer gerne aus der sprichwörtlichen Deckung zu nehmen.

Welche Sachversicherungen sind zu empfehlen?

Sachversicherungen wie Transportversicherung oder Versicherung gegen Diebstahl und Einbruch sowie Betriebsunterbrechung sollten dann zum Tragen kommen, wenn hier tatsächlich Risiken bestehen.

Das ist der Fall, wenn die Ware mit eigenen Transporten zum Kunden gebracht wird. Ansonsten geht das Risiko in der Regel an das Transportunternehmen über.

Gleiches gilt für Einbruch und Diebstahl. Wenn das Unternehmen ein Ladenlokal oder Lager besitzt und hier wertvolle Waren lagern, ist eine entsprechende Versicherung sinnvoll.
Das kann auch für Büros zutreffen, in denen wertvolle Einrichtungen und Geräte stehen.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist dann sinnvoll, wenn durch Maschinenschäden oder Betriebsstillstand Schäden entstehen. Hier können vertragliche Vereinbarungen betroffen sein wie Liefergarantien oder Folgeschäden bei Kunden, weil zum Beispiel Materialien für deren Produktion dann wiederum fehlen.

Worauf immer zu achten ist v.a. bei solchen Versicherungen, sind die Versicherungsbedingungen. Da können zum Beispiel bei Einbruch und Diebstahl erhebliche bauliche Auflagen vom Versicherer gefordert werden, wie Rollgitter und einbruch- bis schusssichere Scheiben beispielsweise.

In jedem Fall empfehlenswert sind Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung. Die schützen beispielsweise gegen Schadenersatzansprüche Dritter, die behaupten durch falsche Handlungen des Unternehmens zu Schaden gekommen zu sein. Das kann z.B. der Kunde sein, der in ihrem Geschäft auf nassem Boden ausrutscht. Eine derartige Haftpflichtversicherung prüft dann den rechtlichen Anspruch und, ob die Schuld tatsächlich beim Unternehmen liegt. Und übernimmt dann auch den Schadenersatz.

Für Hebammen sind zum Beispiel Berufshaftpflichtversicherungen Pflicht.

Eine besondere Versicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, gibt es auch für Berater, die in das Vermögen ihrer Kunden insofern eingreifen, als sie zum Beispiel deren Finanzberater sind.

Ein besonderes Thema ist die Rechtschutzversicherung, die man schon aus dem privaten Bereich kennt. Eine Unternehmensrechtschutzversicherung sichert zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten ab wie Mietsachen oder bestimmte Verträge des Unternehmens. Leider sind hier keine Streitigkeiten über Fehllieferungen von Lieferanten oder über angebliche Schäden von Kundenware oder Gewährleistungen gegenüber Kunden versicherbar. Und wenn es so etwas gäbe, wäre die Versicherung sehr teuer.

Was bleibt noch zur persönlichen Versicherung?

Für die persönliche Versicherung des Gründers oder Unternehmers bietet sich zum Beispiel die oben schon genannte D&O-Versicherung an.

Außerdem sollte man in jedem Fall im Auge behalten, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung im Einzelfall Sinn macht.

In manchen Gewerben ist eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft auch dann schon verpflichtend, wenn man keine Mitarbeiter hat.
So etwa bei Änderungsschneidern, Transportunternehmen und vielen anderen. In der Regel beinhaltet die Mitgliedschaft aber dann auch eine Unfallversicherung.

In jedem Fall sollte man seine individuelle Situation genauestens mit Fachleuten unter die Lupe nehmen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, ihre Risikoanalyse zu begleiten und infolge die richtigen Schritte zu planen.