Wie gehe ich mit Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) um?
Zu Beginn der Selbständigkeit sind monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen vorzunehmen.
Dafür müssen die eingenommenen Umsatzsteuern (auch Mehrwertsteuern genannt) angegeben werden (bei Anmeldung der „Ist-Versteuerung“ beim Finanzamt nur die Umsatzsteuer, die auch tatsächlich vereinnahmt wurde, also auf Konto oder in Kasse eingegangen ist).
Gegenzurechnen sind die Umsatzsteuern, die bezahlt wurden (also in Rechnungen von Lieferanten etc.).
Ergibt sich ein positives Saldo (mehr Umsatzsteuer erhalten als bezahlt), dann ist der Überschuss (Zahllast) an das Finanzamt zu überweisen. Umgekehrt hat man einen Erstattungsanspruch, der rücküberwiesen wird vom Finanzamt oder mit anderen Forderungen verrechnet wird.
Die Voranmeldung hat immer bis zum 10. des Folgemonats zu erfolgen. Bis dahin muss das Geld bei einem Überschuss der erhaltenen Umsatzsteuer (Zahllast) auch auf dem Konto des Finanzamtes eingegangen sein.
Es gibt die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. Dann gilt der 10. des dann darauf folgenden Monats.
Verläuft der Geschäftsaufbau normal, wird das Finanzamt die Voranmeldepflicht auf vierteljährlich ändern; dann also zum 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar bzw. bei Dauerfristverlängerung je einen Monat später.
Mit der Jahressteuererklärung muss eine zusammenfassende Umsatzsteuererklärung abgegeben werden (im Prinzip eine Addition der Voranmeldungen, soweit keine Korrekturen bis dahin aufgetreten sind).
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